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Folgen der Freistellung für das Arbeitslosengeld ?

am 20.08.2008 von http://blog.juracity.de

In Aufhebungsverträgen und im Zusammenhang mit Kündigungen wird oft und gerne davon Gebrauch gemacht; der Freistellung. Zumeist wird sie unwiderruflich vereinbart. Der Arbeitnehmer, der wegen des Endes der Anstellung ohnehin keine Freude mehr an der Arbeit hat, darf zuhause bleiben und erhält weiterhin …

Freistellung und Sozialversicherung

Blickpunkt Recht & Steuern / Endet ein Arbeitsverhältnis, etwa durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag, so wird häufig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine unwiderrufliche Freistellung des Mitarbeiters von seiner Arbeitspflicht bis zum Ende der Kündigungsfrist unter Anr…

LSG Bayern: Kein Beschäftigungsverhältnis bei Freistellung von der Arbeit

anwalt-kiel.com / Nach Arbeitgeberkündigungen werden die betroffenen Arbeitnehmer häufig von der Pflicht zur Arbeitsleistung freigestellt. Während das Arbeitsverhältnis mit seinen (Neben-)Pflichten bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch fortbesteht (BAG Urteil v…

Freistellung, Nebentätigkeit und Konkurrenzverbot

JuracityBlog / Im Zuge von Entlassungen oder Einzelkündigungen erfreut sich die Freistellung von Arbeitnehmern zunehmend beiderseitiger Beliebtheit. Der Arbeitgeber muss den missliebigen Arbeitnehmer nicht mehr sehen, der kann sich bereits frühzeitig und…

FREISTELLUNGS-FALLE

LawBlog / Von RAin Annette Mertens Frau S. erhält nach langjähriger Beschäftigung von ihrem Arbeitgeber eine Kündigung zum 30. Juni 2006. In der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht wird nach zähem Ringen eine vergleichsweise Lösung gefunden: eine…

Freistellung und Sozialversicherung: Problem erkannt, Problem gebannt

JuracityBlog / Es ist allgemein und nicht nur bei “besseren Jobs” verbreitet und üblich: Nach einer Kündigung oder im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag werden Arbeitnehmer unter Fortzahlung des Lohnes von der Arbeitsleistung freigestell…

PERSONALBBAU, KOMPLEXE VARIANTE

LawBlog / Wenn ein Arbeitgeber sich von älteren, längjährigen Beschäftigten trennen will, gibt es eine Hürde. Die Agentur für Arbeit verlangt in bestimmten Fällen das Arbeitslosengeld zurück. Schlecht ist das insbesondere, wenn auch der Arbeitnehmer -…

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RA Michael Felser

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