Notariatswesen bleibt Sache des Bundes
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Die Förderprogramme des Bundes werden weitestgehend durch die KfW-Mittelstandsbank angeboten. Grundsätzlich sind die öffentlichen Fördermittel des Bundes (und auch der Länder) bei der eigenen Hausbank zu beantragen. Bevor Sie nicht die Möglichkeiten öffentlicher Fördermittel für Ihr Vorhaben geprüft haben, sollten Sie keine konventionelle Kreditverpflichtungen mit einem Kreditgeber eingehen, da die Konditionen zumeist deutlich schlechter sind. Konventionelle Kredite sollten das Eigenkapital und die öffentlichen Fördermittel lediglich ergänzen. Außerdem ist die konventionelle Kreditbeschaffung für einen Neugründer wegen der aktuell geltenden Ratingvorschrifen (Basel II) ohnehin problematisch. Sie gestaltet sich deutlich einfacher, wenn Sie Ihrer Bank neben dem vorhandenen Eigenkapital ein öffentliches Nachrangdarlehen mit Eigenkapital ersetzenden Charakter oder eine prozentuale Haftungsfreistellung vorweisen können.Wenn Sie sich dann zusätzlich entschließen, Ihre Außenstände an einen Factor zu verkaufen und Ihre Forderung gegen den Factor an die Bank abzutreten, sollte ersten konventionellen Krediten nichts mehr im Wege stehen. Zu beachten ist, dass Fördermittel vor dem Beginn des Vorhabens zu beantragen sind. Nachträglich, d.h. nach dem Beginn des Vorhabens, werden bis auf die Investitionszulage keine Fördermittel bewilligt. Wichtige Förderprogramme des Bundes 1) Mikrodarlehen Das Mikrodarlehen ist für Existenzgründer vorgesehen, die einen maximalen Kapitalbedarf von EUR 25.000,00 haben. Beantragen können dieses Mikrodarlehen Gründer der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe mit bis zu 10 Beschäftigten, die maximal bis zu drei Jahren selbständig sind. Diese Art der Förderung kann auch bewilligt werden, wenn das in Aussicht genommene Unternehmen anfangs nur als Nebenerwerb geführt werden soll. Antragsberechtigt ist jede natürliche Person, somit auch Ausländer, Aussiedler und Immigranten. Mit dem Mikrodarlehen können finanziert werden: Gewerbliche oder freiberufliche Gründungen (auch Heilberufe), Unternehmensübernahmen sowie aktive Beteiligungen an einem Unternehmen.Das Mikrodarlehen ist über die eigene Hausbank bei der KfW Mittelstandsbank zu beantragen. Standardmäßig ist dieses Darlehen mit einer Haftungsfreistellung von 80% zu Gunsten der Hausbank ausgestattet. Für die restlichen, ungesicherten 20% wird die Hausbank, soweit vorhanden, Sicherheiten verlangen.Das Mikrodarlehen hat eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren, wovon die ersten sechs Monate tilgungsfrei sind. Der Nominalzins liegt bei 8.85%, der Effektivzins bei 9,15%; der Auszahlungsbetrag beträgt 100%. 2) StartGeld Das StartGeld wendet sich an Existenzgründer mit einem relativ geringen Kapitalbedarf/Investitionsvolumen bis zu EUR 50.000,00, die Probleme haben, eine Hausbank zu finden. Es werden Gründer unterstützt, die sich im gewerblichen Bereich oder im Kreis der freien Berufe selbständig machen wollen. Gegenstand der Förderung ist die Neuerrichtung oder der Erwerb eines Betrieb…
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