Förderland
am 22.12.2004 von http://log.handakte.de/förderland ist ein bundesweites Informationsportal für Existenzgründer und Selbstständige. Neben strukturierten Informationen über Amtswege, …
Videointerview bei Förderland und politik-digital.de-Chat nächsten Dienstag
Advisign - Webdesign trifft Recht / Auf dem Barcamp Berlin 2 haben mich Michael Pott und Thomas Kemp von “Förderland - Wissen für Gründer und Unternehmer” zu einem Videointerview gebeten. Ich durfte erzählen Welche Fallstricke es für Gründer I
ALG II und Selbstständigkeit
Handakte WebLAWg / Arbeitslosengeld-II-Empfänger dürfen selbstständig tätig sein. Umgekehrt können hilfsbedürftige Selbstständige ALG II erhalten. Bei Akademie werden die Voraussetzungen genannt und vorgerechnet,...
Boeckler Impuls 9/2006: Die Chancen von Existenzgründungen
arbeitsrechtblog / Im neuen Boeckler-Impuls 9/2006 finden sich interessante Informationen zu einer aktuellen Umfrage und Studie des Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg. In der Befragung wurden jeweils 3000 Gründerinnen und Gründer, die
Fundgrube für Existenzgründer
Lichtenrader Notizen / Gründeragentur - Informationsportal für Existenzgründung - Ein Service der Landesnotarkammer Bayern ist eine empfehlenswerte Fundgrube für Firmengründer, die sich einen ersten Überblick verschaffen wollen. So werden zum Beispiel online übers
Steuererklärung: Vereinfachung für Selbstständige
advobLAWg / Nach Informationen von Focus Online können Freiberufler und Selbstständige bei der Steuererklärung für 2005 noch einmal auf die Abgabe des neu eingeführten Zusatzformulars EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechung) verzichten. Hintergrund seien Proble
Existenzgründer mit Vorleben
Blickpunkt Recht & Steuern / Wer bereits - und sei es auch mit einem noch so geringen Anteil - an einer Erwerbsgesellschaft beteiligt war, kann nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nicht mehr in den Genuß der steuerlichen Existenzgründerförderung kommen. Bei der Beurteilung, ob
Überbrückungsgeld zum zweiten Mal erst nach zwei Jahren Wartefrist von 24 Monaten ist verfassungsgemäß
Recht und Alltag / Wer innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit aufgrund wirtschaftlicher Gründe eine erneute selbstständige Tätigkeit aufnimmt, hat keinen Anspruch auf Überbrückungsgeld . So das Sozialgericht (SG) Düsseldorf in
