FOCUS-Falschmeldung: Psychologin verteidigt Sextäter
am 18.02.2006 von http://www.strafblog.de
Die Titelzeile des Focus-Artikels, der bei FOCUS-online nachzulesen ist, irritiert. Hat tatsächlich eine Psycholgin - konkret geht es um Cornelia Schaumburg, die den Entführer der 13-jährigen Stephanie aus Dresden in einem früheren Vollstreckungsverfahren begutachtet hat - Verständnis für die Gräueltaten des Kinderschänders geäußert, wie der Text Psychologin verteidigt Sextäter suggeriert? Natürlich nicht, wie auch dem weiteren Textbeitrag zu entnehmen ist, wenn man diesen sorgfälig liest. Die Psychologin hat lediglich ein früher über den mutmaßlichen Täter Mario M. abgegebenes Prognosegutachten verteidigt, welches zu dem Ergebnis gekommen war, dass „gleich gelagerte oder ähnliche Taten ... eher nicht zu erwarten seien.
Eher nicht, hatte sie prognostiziert und es ist tragisch, dass die optimistische Erwartung sich nicht erfüllt hat. Aber der Historiker ist bekanntlich immer klüger als der Zeitgenosse und es ist ein Leichtes, den oder die Sachverständige(n) im Nachinein für eine leider nicht in Erfüllung gegangene Prognose zu tadeln. Um zu beurteilen, ob der Tadel berechtigt ist, wäre es erforderlich, sich mit dem Gutachten inhaltlich auseinander zu setzen, zu überprüfen, ob dieses lege artis erstellt worden ist, ob alle wissenschaftlichen Erkenntnismöglichkeiten ausgeschöpft wurden, etc. Und manchmal muss man dann vielleicht konstatieren, dass der Gutachter eigentlich alles richtig gemacht hat, aber die Fakten sich dann entgegen aller Wahrscheinlichkeit doch anders entwickelt haben. Mit anderen Worten: Dass sich ein Prognoserisiko verwirklicht hat, das bei aller gutachterlichen Sorgfalt nie völlig auszuschließen ist. Aber das passt scheinbar nicht in den main stream. Die lesende Bevölkerung ist - und das ist ohne weiteres nachvollziehbar - empört über Taten wie die vorliegende und es ist eine leichte Übung, in der Presse diese Empörung mit einseitiger Berichterstattung zu bedienen. Kopf-ab- und Schwanz-ab-Parolen haben in Fällen wie dem vorliegenden Hochkonjuktur und dann kann man den Psychologen (und manchmal natürlich auch den Verteidiger) ja gleich mit dem Täter in einen Sack stecken.
In der Online-Ausgabe der BILD ist heute zu lesen, die Rückfallquote bei Sexualstraftätern liege bei 60 bis 80 %. Das ist schlichtweg falsch. Nach einer Studie von Prof. Dr. Rudolf Egg und Jutta Elz, die immerhin 780 einschlägige Strafakten ausgewertet haben, liegt die Rückfallquote bei sexuellen Gewaltdelikten in Deutschland bei knapp unter 20 % („Legalbewährung und kriminelle Karrieren von Sexualstraftätern“). Als wenn das nicht schon genug wäre. Richter und Gutachter, die oft schwierige Prognoseentscheidungen zu treffen haben, sind doch nicht mehrheitlich Kollaborateure von Sexualstraftätern, denen sie möglichst schnell wieder die Gelegenheit zu neuen Gewalttaten geben wollen.
Sicher muss über Vieles nachgedacht werden, wenn sich Wiederholungstaten ereignen. Die Gesellschaft hat ein Recht darauf, vor potenziellen Wiederholungstätern geschützt zu werden. Aber staatliches Eingriffshandeln unterliegt auch dem Verhältnismäßigkeitsprinzip und stößt bisweilen an die Grenzen des Machbaren. Konstruktive Vorschläge müssen ernsthaft bedacht werden. Dumpfe Appelle und Stammtischparolen oder sensationsheischerische Falschmeldungen - ich denke da an den FOCUS-Titel - helfen dabei jedenfalls nicht.
Autor: RA Rainer Pohlen
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