Flughafen Zürich: Schweiz kapituliert vor Deutschland

In ihrem jahrelangen Fluglärmstreit um den Flughafen Zürich haben Deutschland und die Schweiz heute Samstag eine Absichtserklärung zu dessen Lösung unterzeichnet. Hintergrund dieser Absichtserklärung (PDF) war eine unmittelbar drohende weitere Verschärfung der bestehenden deutschen Beschränkungen für die An- und Abflüge am Flughafen Zürich, mit denen die Bevölkerung in Südbaden vor Fluglärm durch «Zürcher» Flugverkehr geschützt werden soll. Heute sind diese Beschränkungen in der einschlägigen deutschen 220. Durchführungs­verordnung (DVO) geregelt (PDF).

Eckpunkte der deutsch-schweizerischen Absichtserklärung

In ihrer Absichtserklärung haben sich Bundesrätin Doris Leuthard und Bundesminister Peter Ramsauer darauf verständigt, unverzüglich einen Staatsvertrag mit folgenden verbindlich formulierten und damit relevanten Eckwerten abzuschliessen:

Reduktion der heutigen Zahl der Anflüge auf den Flughafen Zürich über deutsches Staatsgebiet, das heisst neu eine zahlenmässige «Plafonierung». Weitere Reduktion der Zahl der täglichen «Zürcher» Flugbetriebsstunden über deutschem Staatsgebiet, das heisst eine erweiterte zeitliche «Plafonierung». Gleichberechtigung der deutschen gegenüber der schweizerischen Bevölkerung im Bezug auf alle Fragen rund um den Flughafen Zürich, die Auswirkungen auf deutsches Staatsgebiet haben – ausdrücklich unter Einschluss der Schallschutz- und Entschädigungsverfahren.

Die Absichtserklärung sieht weitere Eckwerte, die unverbindlich formuliert oder bereits gegeben sind, so dass ich ihre Bedeutung als untergeordnet beurteile:

Optimierung der An- und Abflugverfahren sowie das RILAX-Warteverfahrens (RILAX-Holding über Donaueschingen) zur Verminderung der Zahl der Fluglärmbetroffenen – «nach Möglichkeit» und ausdrücklich «unter Wahrung der Kapazitätsbedürfnisse des Flughafens Zürich». Prüfung einer gemeinsamen Luftraum-Bewirtschaftung, wie sie durch die europäische Harmonisierung der Flugsicherung im Rahmen von Single European Sky (SES) und der schweizerischen Beteiligung am FABEC (Functional Airspace Block Europe Central) sowieso schon geplant ist. Anstreben der späteren Anpassung des abzuschliessenden Staatsvertrages, sofern der technische Fortschritte erwartungsgemäss zu einer Abnahme des Fluglärms über deutschem Staatsgebiet führt. Einrichtung einer gemeinsamen Luftverkehrskommission zur Auslegung und Anwendung des abzuschliessenden Staatsvertrages.

Ein letzter Eckwert betrifft die Lösung des deutsch-schweizerischen Konflikts rund um deutsche Taxis am Flughafen Zürich. Demnach sollen deutsche Taxis zum und vom Flughafen Zürich ohne Diskriminierungen Passagiere transportieren können. Ursache für diesen Taxistreit ist ein Staatsvertrag von 1953, der deutschen Taxifahrern die Aufnahme von Passagieren verbietet.

Ein ähnlicher Staatsvertrag – mit Fokus auf Fragen bezüglich Fluglärm und Flugsicherung – scheiterte 20…

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Themen: Deutschland , Luftrecht , Schweiz , Flughafen , Bundesminister , Luftverkehrsrecht , Peter Ramsauer , Abflug , Flugsicherung , Fluglärm , Staatsvertrag , Doris Leuthard , Rechtsetzung , Kapitulation , Luftfahrtrecht , Anflug , Süddeutschland , Absichtserklärung , Flughafen Zürich , Fluglärmstreit , Peter Raumsauer , Südbaden , Taxistreit

Erschienen 28. Januar 2012 auf http://www.steigerlegal.ch.

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SR 0.741.619.136 Vereinbarung vom 17. Dezember 1953 zwischen dem Eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartement und dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland über den gewerblichen Strassenpersonen- und -güterverkehr (mit Anlagen)
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