Fluggesellschaften entscheiden künftig über Handynutzung im Flugzeug
am 09.03.2008 von Handakte WebLAWg
Das Bundesverkehrsministerium hat die Regelungen zum Betrieb elektronischer Geräte in Flugzeugen aktualisiert und schafft damit erstmals die Möglichkeit, Mobiltelefone zu benutzen.
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee sagte in Berlin:
“Die Sicherheit an Bord hat allerhöchste Priorität. Wir reagieren auf neueste technische Standards und beschreiben nun die rechtliche Voraussetzung für den Betrieb von Handys in Flugzeugen. Die tatsächliche Entscheidung, ob Passagiere während des Fluges telefonieren dürfen, liegt jedoch bei den Fluggesellschaften.”
Die Neufassung der Luftfahrzeug-Elektronik-Betriebs-Verordnung (LuftEBV) orientiert sich an neuesten wissenschaftlichen Untersuchungen und ist jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Grundsätzlich bleibt der Betrieb von Mobiltelefonen (Handys) in Flugzeugen verboten. Die Verordnung lässt jedoch Ausnahmen zu, sofern die Fluggesellschaften dafür die technischen Voraussetzungen schaffen. Im Flugzeug muss dann eine Umschaltstation eingebaut sein, wie z.B. das von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) zugelassene OnAir System. Der Flugzeughersteller muss die Unbedenklichkeit des Betriebs von …
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