Florida-Gericht bestätigt Todesurteil gegen Deutschen
Das Oberste Gericht Floridas hat laut bild.de den Einspruch des Hamburgers Dieter Riechmann gegen sein Todesurteil wegen einer schon 19 Jahre zurückliegenden Tat, die er allerdings bestreitet, bestätigt. Wegen angeblichen Mordes an seiner Freundin Kersten Kischnick sitzt der Mann im Todestrakt des Staatsgefängnisses von Florida.Im Oktober 1987 machte Riechmann mit seiner Freundin, einer damals 31-jährigen Prostituierten, in Miami Urlaub. Nach einem Café-Besuch wird die Freundin abends um kurz nach 22.30 Uhr erschossen. Riechmann behauptet, sich in Miami Beach verfahren zu haben. An einer Kreuzung habe er einen Mann nach dem Weg gefragt. Plötzlich habe der eine Waffe gezogen und auf seine Freundin geschossen. Er habe Gas gegeben und eine halbe Stunde lang nach einer Polizeistation gesucht. Dann sei er auf eine Polizeistreife getroffen, die er sofort alarmiert habe. Da sei seine Freundin schon tot gewesen.
Die Polizei wird misstrauisch, findet in seinem Hotelzimmer 3 Pistolen, von denen eine die Tatwaffe sein könnte. Sicher ist das nicht. Er hat Schmauchspuren an der Hand und - wie sich herausstellt - Lebensversicherungen über 1,78 Millionen DM auf das Leben seiner Freundin abgeschlossen. Nach der Zeugensaussage eines Zellengenossen soll er in der Zelle “glücklich getanzt” und gesagt haben, bald sei er reich.
Mit 9 zu 3 Geschworenenstimmen wird er zum Tode verurteilt. In Florida reicht das. 12 Jahre sitzt ein Todeskandidat in Florida durchschnittlich bis zur Hinrichtung. 19 Jahre sind es schon im Fall Riechmann. Der ist inzwischen 62 Jahre alt und kämpft immer noch. 300.000 Euro Anwaltskosten soll das Auswärtige Amt schon für seine Verteidigung gezahlt haben. Seine Anwältin hat Zeugen aufgetrieben, die bekunden, ein anderer Mann habe die Frau erschossen. Einer korrigiert später, er habe von der Tat nur gehört, diese aber nicht gesehen. Der anderen, einer drogenabhängigen Prostituierten, glauben die Richter nicht. Der Zeuge, der behauptet hatte, Riechmann habe in der Zelle getanzt, soll seine Aussage inzwischen widerrufen haben. Ihm seien für die Aussage Hafterleichtungen und Geld geboten worden.
Riechmanns Anwältin will notfalls bis zum Supreme Court, dem Obersten Gerichtshof der USA, gehen. In Florida werden Todesurteile derzeit nicht vollstreckt, nachdem ein Delinquent im vergangenen Dezember bei der Hinrichtung mit einer Giftspritze 34 Minuten Qualen erlitten hatte. Darüber habe ich seinerzeit im STRAFBLOG berichtet. Erst wenn die Untersuchungen hierzu beendet sind, wird auch in Florida wieder ganz legal von Staats wegen getötet werden.
Kommentare zu "Florida-Gericht bestätigt Todesurteil gegen Deutschen":
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