Florian Lichtnecker : Zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Homepagebetreibers für fremde Inhalte – Eine Übersicht zur Entwicklung der Rechtsprechung*

<!--Absatz1--> Aktuell nutzen fast zwei Drittel der Deutschen regelmäßig das Internet[1]. Es gibt allein über zwölf Mio. registrierte Domains unter der Endung ".de" – bei der populärsten Endung „.com“ sind dies sogar mehr als 78 Millionen[2]. Viele dieser Homepages beinhalten interaktive Elemente, an denen sich die Internetnutzer auf die eine oder andere Art durch das Zur-Verfügung-Stellen eigener Inhalte beteiligen können. Vor allem in den letzten Jahren wurde das Internet durch sog. "User Generated Content"- Angebote, also Internetangebote, die im Wesentlichen von Dritten Plattformnutzern bereitgestellt werden, mehr und mehr zum "Mitmach-Internet"[3]. Neben den schon länger bekannten Formen wie Foren[4] od…

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Erschienen 17. Dezember 2008 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

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