Flirt-Test auf flirten-lernen.com und wie-flirtest-du.de

Wie auch immer ich in den E-Mail-Verteiler von flirten-lernen .com geraten bin (sollte mir das zu denken geben?), zumindest habe ich heute per E-Mail eine Aufforderung zur Überprüfung meines Flirt-Verhaltens bekommen.

Schaut man genauer hin, so erkennt man die gleiche Masche wie bei simsen oder probenzauber - man nimmt an einem Gewinnspiel teil und stimmt irgendwelchen AGB’s zu, oder auch nicht, nach denen nach einer 14-tägigen Testphase bei fehlender Kündigung 4,00 EUR pro Monat im Voraus für 24 Monate (96,00 EUR) fällig werden sollen.

Wie schon mehrfach zu simsen geschrieben, gilt auch hier - selbst bei Teilnahme und fehlendem Widerruf innerhalb von 14 Tagen - nicht zahlen - die Post abheften und ignorieren - erst wenn tatsächlich ein Mahnbescheid oder eine Klage kommen sollten, muss reagiert weden. Aber davon ist erfahrungsgemäß nicht a…

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Themen: Oder Auch Nicht
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 18. September 2006 auf http://lawblog.mcneubert.de/.

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