Fliegender Gerichtsstand mal wieder schizophren

Die Kollegin von Dr. Damm & Partner weist auf eine Klarstellung des (Überraschung!) Landgerichts Hamburg hin, der zufolge es keinen Rechtsmißbrauch darstelle, einen einstweilige Verfügung und eine Hauptsacheklage an unterschiedlichen Gerichten anhängig zu machen.

Das Problem gibt es freilich nur, wenn man überhaupt die Wahl zwischen mehreren Gerichtsständen hat. Das ist in Medienrecht häufig der Fall, weil etwa Internet überall ist bzw. Druckwerke nach Hamb…

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Themen: Internet , Hamburg , Fliegender Gerichtsstand , Einstweilige Verfügung , Landgericht Hamburg , Schizophren , Medienmanipulation

Erschienen 11. November 2009 auf http://www.kanzleikompa.de.

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