Fliegender Gerichtsstand bei Internet-Delikten auf dem Prüfstand

Heise berichtet, dass Bundesministerium für Justiz prüft derzeit den sogenannten fliegenden Gerichtsstand. Dies geht auf dem § 32 ZPO hervor, nachdem Klagen überall dort eingereicht werden können, wo die unerlaubte Handlung stattgefunden hat. Durch die weltweite Verfügbarkeit von Internetseiten, ist dies auch an jedem Deutschen Gericht.

Problematisch ist hierbei z.B. auch, dass verschiedene Gerichte tendenziell unterschiedliche Meinungen zu bestimmten Delikten haben. Hierzu auch ein guter Video Podcast unter: http://www.law-vodcast.de/zustaendiges-gericht-bei-internet-verletzungen

Auf der Webseite des BMJ findet sich…

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Themen: Justiz , Jura , It-recht , Zpo

Erschienen 22. November 2008 auf http://www.juranaut.de.

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Fliegender Gerichtsstand Internet Wirklich überall: Fliegender Gerichtsstand bei Internet-Delikten auf dem Prüfstand

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