Flexi II

Ab dem Jahresbeginn 2009 gelten eine Reihe neuer Regeln für flexible Arbeitszeitkonten:

Abgrenzung von Langzeitkonten gegenüber anderen Regelungen

Mit einer neuen Definition werden Langzeitkonten (Wertguthaben) klarer als bisher von anderen Regelungen zur Flexibilisierung der Arbeit (zum Beispiel) Gleitzeit) abgegrenzt. Danach sind nur solche Arbeitszeitkonten Wertguthaben, die nicht den Ausgleich von täglichen Arbeitszeitschwankungen zum Ziel haben, sondern zum Ansparen von Geld vorrangig für längere Freistellungsphasen (zum Beispiel Pflegezeit, “Sabbatical”) gedacht sind.

Langzeitkonten zukünftig auf Entgeltbasis

Ab dem 1. Januar 2009 müssen Wertguthaben auf Entgeltbasis geführt werden. Allerdings ist ein umfassender Bestandsschutz für bereits “in Zeit geführte” Wertguthaben vorgesehen. So können nicht nur die bislang “in Zeit geführten” Konten fortgeführt werden. Auch neue individualrechtliche Vereinbarungen über Wertguthaben können auf Zeitbasis abgeschlossen werden, wenn eine bereits bestehende Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag die “Führung in Zeit” vorsehen. Unternehmen sind damit nicht gezwungen, ihre bestehenden Systeme umzustellen.

Sicherheit

Das bisher unberücksichtigte Börsenrisiko wird zugunsten der Sicherheit und Werterhaltung des angelegten Wertguthabens für jede Neuanlage ab dem 1. Januar 2009 eingeschränkt, indem der Anteil von Aktien- und Aktienfonds auf 20 Prozent beschränkt wird. Von der Beschränkung der Aktienanlage können die Tarifvertragsparteien durch Vereinbarung abweichen. Bei langfristigem Anlagehorizont (Verwendung vor Bezug von Altersrente) ist auch ohne tarifvertragliche Regelung eine höhere Aktienquote möglich. Aufgrund der langfristigen Anlage wirkt sich das Börsenrisiko in diesen Fällen nicht so stark aus wie bei einer kurzfristigen Anlage. Darüber hinaus wird eine Werterhaltgarantie für alle Konten ab dem 1. Januar 2009 eingeführt.

Insolvenzschutz

Wertguthaben müssen ab dem 1. Januar 2009 besser vor Insolvenz geschützt werden. Zum einen wird erstmalig ein Qualitätsstandard für den Insolvenzschutz vorgeschrieben. So werden die Arbeitgeber verpflichtet, das Wertguthaben durch eine doppelhändige Treuhand (sog. CTA Modell) oder ein gleichwertiges Sicherungsmodell für den Fall der Insolvenz zu schützen. Bestimmte nicht geeignete Sicherungsmodelle wie Patronatserklärungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Zum anderen wird ab dem 1. Januar 2009 die Einhaltung dieser Vorgaben von der Deutschen Rentenversicherung bei der Betriebsprüfung der Arbeitgeber kontrolliert. Stellen die Betriebsprüfer einen mangelnden Insolvenzschutz fest und hilft der Arbeitgeber diesem innerhalb von zwei Monaten nicht ab, ist die Vereinbarung von Anfang an unwirksam …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches


Erschienen 29. Dezember 2008 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren
Auch zu Flexi II:

Cta Modell Arbeitszeitkonten: Rechtsänderungen im Arbeits- und Sozialrecht zum 1. Januar 2009, Teil 2

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 21. Januar 2009 — Dieser Beitrag soll Ihnen einen Überblick über die aus Arbeitgebersicht wichtigen Rechtsänderungen im Arbeits- und Sozialrecht zum…

Kabinett beschließt besseren Schutz von Arbeitszeitkonten

Reuters | 13. August 2008Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung will Arbeitszeitkonten besser vor Unternehmenspleiten schützen. Künftig können Arbeitn…

Flexible Arbeitszeitregelungen Kommentar Bundesregierung 2009: DGB reicht Schutz von Arbeitszeitkonten nicht

Reuters | 13. August 2008Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung will Arbeitszeitkonten besser vor Unternehmenspleiten schützen. Künftig sollen Arbeitn…

Insolvenzfeste Absicherung

Vertretbar Weblawg | 24. August 2005 — Wertguthaben aus Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über spätere Freistellungszeiten (bei Fortzahlung des Ent…

§ 7 SGB IV

Scheinselbständig | 3. Januar 2012 — (1) Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung …

Arbeitgeberschutzgesetz: Wertguthaben bei der Altersteilzeit

Rechtslupe | 26. Juli 2010 — § 8a Abs. 1 AltTZG aF verpflichtet den Arbeitgeber, Wertguthaben, die aufgrund einer Altersteilzeitvereinbarung aufgebaut werde…

Handelsklassensortierung: Handelsklassensortierung von Rohholz

Rechtslupe | 30. Dezember 2008 — Die Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz aus dem Jahre 1969 wird zum 1. Januar 2009 aufgehoben. Dieser Schrit…

Sozialversicherungsschutz bei längerfristiger Freistellung

beck-blog | 10. April 2012 — Schon seit einigen Jahren herrscht eine gewisse Rechtsunsicherheit hinsichtlich des Sozialversicherungsschutzes von Arbeitnehme…

Insolvenz: Ihre Rechte als Arbeitnehmer

JuracityBlog | 9. Februar 2009 — Arbeitszeitkonten, Zwangsurlaub und Kurzarbeit bringen nicht alle Unternehmen durch die Wirtschaftskrise. Märklin ist ein pro…

Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung

Rechtslupe | 24. Dezember 2008 — Meldekopien nun auch elektronisch möglich Ab dem 1. Januar 2009 dürfen Arbeitgeber ihren Beschäftigten auf sicherem Übertragungs…