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Flensburg kommt nach Österreich

am 30.06.2005 von http://www.aktenvermerk.at

Ebenfalls ab morgen, 1. Juli 2005, gilt in Österreich ein neues Vormerksystem für Verkehrsübertretungen. Wer künftig ein “Vormerkdelikt” begeht, erhält einen Eintrag in das örtliche (im Gegensatz zu Deutschland allerdings nicht zentrale) Führerscheinregister. Wer innerhalb von zwei Jahren einen zweiten Verstoß begeht muss, abhängig von der begangnen Übertretung, entweder ein Fahrsicherheitstraining, eine Nachschulung, eine Perfektionsfahrt oder einen Erste-Hilfe-Kurse absolvieren. Wer zum dritten Mal bei einer Übertretung erwischt wird, dem wird der Führerschein drei Monate lang entzogen. Der Strafkatalog umfasst folgende Vergehen:

Die Gefährdung von Fußgängern auf dem Schutzweg,
Nichtbeachtung des Zeichens “Halt”,
Nichtbeachtung des Rotlichts,
Nichtbeachtung des Rotlichts bei Bahnübergängen und Umfahren bereits geschlossener Schranken,
Fahren auf dem Pannenstreifen bei Behinderung von Einsatzfahrzeugen,
Missachtung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern in …

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