Fiskusprivileg für Insolvenzverfahren im Jahressteuergesetz 2007 vom Tisch
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat heute (Mittwoch) Vormittag den Entwurf der Bundesregierung für das Jahressteuergesetz 2007 (BT-Drucks. 16/2712, BT-Drucks. 16/3036) in geänderter Fassung angenommen. Das Gesetz soll am morgigen Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden.
Die Koalitionsfraktionen votierten für die Vorlage, FDP und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen, während sich die Linksfraktion enthielt. Union und SPD hatten 34 Änderungsanträge zum Regierungsentwurf vorgelegt, die der Ausschuss mehrheitlich annahm.
Sieben Änderungsanträge der FDP sowie vier Änderungsanträge der Bündnisgrünen sowie ein Entschließungsantrag dieser Fraktion fanden dagegen keine Mehrheit.
Eine wesentliche Änderung am Regierungsentwurf stellt der Verzicht auf eine Regelung dar, wonach Steuerschulden eines Schuldners nach Eröffnung der Insolvenz als “Masseverbindlichkeiten” gelten sollten.
Damit hätte der Fiskus die Möglichkeit erhalten, seine Steuerausfälle zu begrenzen und eine “Ungleichbehandlung” zwischen ihm und den übrigen Gläubigern zu beseitigen. Die Koalitionsfraktionen unterstrichen, der Verzicht auf diese Regelung sei auf Bedenken der Rechtspolitiker zurückzuführen gewesen.
Die Problematik der Steuerausfälle im vorläufigen Insolvenzverfahren bedürfe noch weiterer Erörterung, hieß es. Daher solle sie in einem anderen Gesetzgebungsverfahren spätestens im kommenden Jahr geregelt werden. Die Bündnisgrünen und die FDP hatten in ihren Änderungsanträgen ebenfalls die Streichung dieser Regelung vorgeschlagen.
Ein weiteres Anliegen der Oppositionsfraktionen betraf die pauschale Besteuerung von Sachzuwendungen eines Arbeitgebers an seine Beschäftigten oder Kunden. Hier hatte der Regierungsentwurf einen pauschalen Steuersatz von 45% vorgesehen, den die Koalitionsfraktionen nun auf 30% reduzierten.
Daneben wurde die Begrenzung auf den Höchstbetrag von 10.000 Euro jährlich so gestaltet, dass sie nicht nur für alle insgesamt im Wirtschaftsjahr gewährten Zuwendungen gilt, wie es die Regierung vorgesehen hat, sondern auch für jede einzelne Zuwendung. Damit können einzelne Zuwendungen pauschal besteuert werden, bis der Höchstbetrag von 10.000 Euro erreicht ist.
Dagegen wird es bei der rückwirkenden Besteuerung von Steuerstundungsmodellen zum 1. Januar 2006 bleiben. Die FDP hatte in ihrem Änderungsantrag argumentiert, diese Rückwirkung werde von vielen Sachverständigen für verfassungswidrig gehalten.
Die geplante Einschränkung solle daher erst vom kommenden Jahr an gelten. Die Koalition wies diese Argumentation mit dem Hinweis zurück, der Bundesfinanzhof habe eine “unechte” Rückwirkung zugelassen.
Um diese handele es sich, weil der Beschluss vor dem Ende des steuerlichen Veranlagungszeitraums 2006 zustande kam. Das Thema der Rückwirkung hatten die Bündnisgrünen auch in ihrem Entschließungsantrag aufgegr…
» Vollständiger ArtikelThemen: Abgabenordnung , Finanzen , Bundestag , Spd , Fiskusprivileg
Rechtsgebiet: Verfassungsrecht
Erschienen 8. November 2006 auf http://www.steuerrechtblog.de.
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