Fiskus erkennt Richterrobe als steuerlich absetzbar an
am 25.04.2006 von http://www.roben-shop.de/blog
Fiskus erkennt Richterrobe an!
Welche Berufskleidung sich von der Steuer absetzen lässt
Hamburg APS - Berufsoffiziere haben es beim Finanzamt vergleichsweise einfach, wenn es darum geht, die Ausgaben für ihre Uniformen steuerlich geltend zu machen, soweit sie selbst dafür gerade stehen müssen. Sogar ein strenger Finanzrichter muss einsehen, dass derartige Kleidung allein dienstliche Zwecke zu erfüllen hat. In anderen Berufssparten ist das weniger eindeutig. Oft erwartet der Dienstherr ein bestimmtes Outfit, für das der Arbeitnehmer selbst aufkommen muss. Ärgerlich, wenn es danach zum Streit kommt, weil das Finanzamt sich weigert, die Ausgaben als Werbungskosten anzuerkennen. Denn die Hürden für einen Steuerabzug liegen hoch. Der Werbungskostenabzug scheidet immer dann aus, wenn ein Kleidungsstück als “normale bürgerliche Kleidung” im Rahmen des Möglichen und Üblichen eingestuft wird. Und zwar auch dann, wenn das Kleidungsstück so gut wie ausschließlich im Beruf getragen wird (BFH, Urteil vom 15.10.1999, Az.: IX B 91/99). So interessiert es das Finanzamt nicht, ob ein Banker nach Dienstende nur sportliche Freizeitmode trägt. Die teuren Anzüge, die der Arbeitgeber während der Arbeitszeit verlangt, bleiben steuerlich außen vor. Allein das Verlangen des Chefs nach perfektem Outfit macht einen Anzug noch nicht zur Berufskleidung. Da hilft es auch nichts, wenn an der Kleidung ein Dienstabzeichen getragen wird (BFH, Urteil vom 19.1.1996, Az.: VI R 73/94).
Dass es aber immer wieder Ausnahmen gibt, zeigt die steuerliche Rechtsprechung. So gelang in folgenden Fällen der Werbungskostenabzug:
Robe eines Richters (FG Köln, Urteil vom 27.6.1997, Az.: 14 K 842/93).
Trainingsanzug bei Sportlehrerin (FG Münster, Urteil vom 12.11.1996, Az.: 8 K …
Kostenlose Überlassung bürgerlicher Kleidung führt nicht notwendig zu Arbeitslohn
STEUERRECHT / BFH-Urteil vom 22.06.2006 - VI R 21/05 Wie aus einem gestern veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervorgeht, muss eine kostenlose Überlassung bürgerlicher Kleidung eines Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, die während der Arbeit…
bürgerliche Arbeitskleidung
Blickpunkt Recht & Steuern / Nach einem jetzt veröffentlichten URteil des Bundesfinanzhofs ist die kostenlose Überlassung bürgerlicher Kleidung an Arbeitnehmer nicht in jedem Fall als Arbeitslohn anzusehen. Zwar ist der durch kostenlose oder verbilligte Überlassung von Kleid…
BFH: Die kostenlose Überlassung bürgerlicher Kleidung, die während der Arbeitszeit zu tragen ist, muss nicht stets zu Arbeitslohn führen
Steuerblog / Mit Urteil vom 22. Juni 2006 VI R 21/05 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die kostenlose Überlassung bürgerlicher Kleidung an Arbeitnehmer nicht in jedem Fall als Arbeitslohn anzusehen ist. Zwar ist der durch kostenlose oder verbilli…
Neues von den (Aus-) Bildungskosten
STEUERRECHT / BFH Urteil vom 20. Juli 2006 - VI R 26/05 Pressemeldung des Bundesfinanzhofs Nr. 39 vom 23.08.2006: “Aufwendungen für ein Erststudium können Werbungskosten sein Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) können Aufwendungen…
Erststudium und Werbungskosten
Blickpunkt Recht & Steuern / Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können Aufwendungen für eine Bildungsmaßnahme Werbungskosten sein, sofern sie beruflich veranlasst sind. Es kommt für die steuerliche Berücksichtigung nicht darauf an, ob ein neuer, ein andere…
Steuerliche Berücksichtigung von Wiederbeschaffungskosten nach Diebstahl eines Wohnmobils samt Inhalt
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied mit Urteil vom 7. November 2007, dass Wiederbeschaffungskosten für Hausrat und Kleidung in einem gestohlenen Wohnmobil jedenfalls dann nicht steuerlich abzugsfähig sind, wenn keine Sachversicherung abg…
