Finger weg vom Handy
am 24.08.2006 von Kreuzberger Verkehrsrecht
Bei der Handy-Nutzung am Steuer verstehen die Gerichte weiterhin keinen Spaß. So urteilt das OLG HAMM (Urt. v. 12.07.2006, 2 SS OWI 402/06)
Die Benutzung eines Handys i.S. von § 23 Abs.1a StVO liegt auch dann vor, wenn der Fahrer das Handy während der Fahrt in die Hand nimmt, um aus diesem eine dort gespeicherte Telefonnummer auszulesen. (Aus den Gründen: ...Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 23 Abs.1a StVO ist dem Fahrzeugführer jedoch die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon aufnimmt oder hält. Es ist hinreichend geklärt, dass unter “Benutzung” im Sinne der genannten Vorschrift jegliche Nutzung der möglichen Funktionen eines Mobiltelefons zu verstehen ist, bei der das Gerät in der Hand gehalten wird. Nach …
Handy am Ohr: Keine erfolgreiche Ausrede
Kreuzberger Verkehrsrecht / Um Benutzung eines Mobiltelefons handelt es sich auch, wenn das Handy vom Betroffenen an sein Ohr gehalten wird, um einen Signalton abzuhören, um dadurch zu kontrollieren, ob das Handy ausgeschaltet ist. Aus den Gründen: ...Nach dem e…
Auch Ablesen einer gespeicherten Nummer während der Fahrt vom Handy-Display ist verboten
JuracityBlog / Der 2.Senat des Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 12.07.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 2 Ss OWi 402/06) entschieden, dass eine verbotene Benutzung des Mobiltelefons bereits dann vorliege, wenn der Fahrer während der Fahrt das Mobil…
Finger weg von fremden Mails
Feder-und-Paragraph.de / Nach einer - nicht rechtskräftigen (Berufung) - Entscheidung des Arbeitsgerichtes Aachen vom 16.08.2005 (AZ 7 Ca 5514/04) ist die fristlose Kündigung eines Systemadministrators, wenn dieser unter Übergehung seiner Zuständigkeiten Mails seines Vor…
Keine Benutzung eines Mobiltelefons bei blossem Aufnehmen/Halten/Umlagern
Kreuzberger Verkehrsrecht / Das bloße Aufheben oder Umlagern eines Mobiltelefons während der Fahrt erfüllt nicht den Tatbestand der verbotswidrigen Benutzung eines Mobiltelefons nach § 23 I a StVO. (Aus den Gründen: ...Da Art. 103 II GG Erkennbarkeit u…
Ordnungswidrigkeit: Verbotene Nutzung eines Handys am Steuer
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Nach der Straßenverkehrsordnung wird ein Fahrzeugführer mit einem Bußgeld belegt, wenn er ein Mobil- oder Autotelefon benutzt. Allerdings ist der Begriff der Benutzung nach wie vor unklar. Darunter sind alle Funktionen des Mobiltelefons zu versteh…
Aufheben oder Umlagern eines Handys während der Fahrt kein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO
RA J. Melchior, Wismar / Nachdem in der Vergangenheit schon so einige merkwürdige Urteile zur verbotenen Benutzung von Mobiltelefonen in Kraftfahrzeugen ergangen sind, hier ein erfrischend deutlicher Beschluss des OLG Düsseldorf, AZ: IV-2 Ss (OWi) 134/06 - (OWi) 7…
Handy und Autofahren: Was ist erlaubt?
Rechtsanwalt News / Schnell mal bei der Fahrt mit dem Mobiltelefon telefonieren - das machen viele. Dabei herrscht ein gefährliches Halbwissen, wann das Telefonieren am Steuer verboten ist und wann nicht. Die passende Regelung findet sich in § 23 Abs. 1a StVO: §2…
Handy an roter Ampel
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Burhoff veröffentlicht 2 Ss OWi 811/05 OLG Hamm: Ordnungswidrig i.S.v. § 23 Abs. 1a StVO handelt auch, wer in seinem Pkw mit laufendem Motor vor einer roten Ampelanlage wartet und sein Mobiltelefon zur Entgegennahme eines Anrufs in die Hand nimmt…
Handy am Steuer: Motor muss aus sein
LawBlog / Eine verbotene Benutzung eines Mobiltelefons liegt nach einer aktuellen Entscheidung des 2. Senats für Bußgeldsachen des OLG Hamm nicht vor, wenn das Fahrzeug vor einer Rotlicht zeigenden Ampel steht und der Motor ausgeschaltet ist. Das Oberlandesg…
Benutzung von Handys in Kraftfahrzeugen
Straßenverkehrsrecht / Nach § 23 Abs. 1 a StVO ist die Benutzung eines Handys in Kraftfahrzeugen verboten. Im Ganzen erläutert Janker den gesamten Tatbestand des § 23 Abs. 1 a StVO und erinnert z.B. daran, dass zu Fahrzeugen i.S.d. Vorschrift auch Mofas, Fuhrwerk…
Auch die Nutzung eines Palm-Organizers ist im Strassenverkehr verboten
JuracityBlog / Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit seinem Grundsatzbeschluss vom 27.11.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 3 Ss 219/05) entschieden, dass ein mit Telefonfunktion ausgestatteter Palm-Organizer einem Mobiltelefon im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO glei…
