Finger weg vom Losverkauf

Warum nicht einmal Versicherungen per Los verkaufen?

Nach dem Motto „Jetzt gewinne ich, was ich will“ wurde im Internet eine Tombola mit 50-Cent-Losen angeboten.

Das Landgericht Köln hat am 07.04.2009 unter dem Aktenzeichen 33 O 45/09 einen Riegel davor geschoben und dies verboten.

Der Betreiber verhalte sich wettbewerbswidrig, da er gegen das Glücksspielverbot im Internet verstoße. Es greife hier auch nicht die Ausnahme gemäß Rundfunkstaatsvertrag, der Gewinnspiele, deren Einsatz n…

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Themen: Versicherung , Wettbewerbswidrig , Rstv , Gewinnspiel , Tombola , Versicherungen , Losverkauf

Erschienen 31. August 2009 auf http://www.handelsvertreter-blog.de.

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