Findige Gerichtsvollzieherin

Eine Gerichtsvollzieherin stellt die weitere von mir beauftragte Vollstreckung – hier den Vollzug des Haftbefehls zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung – ein, weil der Schuldner mehrfach nicht angetroffen wurde. So weit, so (leider) normal.

Die Gerichtsvollzieherin belässt es jedoch nicht dabei, sondern legt den Ausdruck einer von ihr durchgeführten Internetrecherche nach dem Schuldner bei, a…

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Themen: Zwangsvollstreckung , Kanzlei

Erschienen 11. März 2010 auf http://www.ra-haensch.de/php/wordpress.

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