Finanzministerium sieht Beschwerde gegen Daten-Kauf gelassen

Berlin/Karlsruhe (Reuters) - Das Bundesfinanzministerium sieht einer Verfassungsbeschwerde gegen den Kauf der Liechtensteiner Bankdaten 2007 gelassen entgegen.

Die Eingabe beim Bundesverfassungsgericht habe keinen Einfluss auf den aktuellen Schweizer Fall, sagte Ministeriumssprecher Michael Offer am Mittwoch in Berlin. Dem Gericht liegt die Beschwerde eines Verdächtigen vor, dessen Wohnung 2008 durchsucht worden war. Die Behörden waren ihm anhand der Daten auf die Spur gekommen, die der Liechtensteiner LGT Treuhand entwendet um vom Bundesnachrichtendienst gekauft worden waren.

Offer sagte, die Verfassungsbeschwerde zeige, dass die bisherigen Gerichtsentscheidungen der Vorinstanzen die Zweifel an der Verwertungsbefugnis der im Liechtensteiner Fall angekauften Daten nicht bestätigt hätten. Im Übrigen hätten die Karlsruher Verfassungsrichter noch nicht entschieden, ob die Verfassungsbeschwerde angenommen werde.

Der Anwalt des Beschwerdeführers kritisierte, damals seien die Ermittlungen nur wegen der gestohlenen Daten aufgenommen worden. Das verstoße gegen Grundrechte seines Mandanten. In dem Verfahren beim Verfassungsgericht geht es um die strittige Frage, ob gestohlene Daten überhaupt zum Anlass für Strafermittlungen genommen werden dürften.

Wann ein solches Beweisverwertungsverbot besteht, ist vom Gesetz nur teilweise geregelt und muss von den Gerichten daher im Einzelfalls entschieden werden. Das Landgericht Bochum hatte die Durchsuchung und Beschlagnahme bei dem Verdächtigen gebilligt und dies unter anderem mit dem staatlichen Aufklärungsinteresse begründet. Das weitere Strafverfahren gegen seinen Mandanten ruhe bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, sagte der Anwalt. Wann dies sei, sei jedoch nicht abzusehen.

Der aktuell von den Steuerbehörden ins Auge gefasste Kauf von rund 1500 Steuerdaten aus der Schweiz ist nach Angaben des Ministeriumssprechers noch nicht abgeschlossen. Finanzminister Wolfgang Schäuble hatte in einem Interview gesagt, im Prinzip sei die Entscheidung zum Kauf gefallen. Dabei sieht er sich in Kontinuität mit dem Liechtensteiner Fall. Formell muss das Land Nordrhein-Westfalen die Kaufentscheidung fällen, weil die Daten dort angeboten wurden. De Auswertung ist Sache der Länder, nicht des Bundes, der nur eine koordinierende Rolle einnimmt.



Quelle: Reuters (3. Februar 2010)

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Themen: Berlin , Western Europe , Europe , Domestic Politics , Central And Eastern Europe , German Money , German Equities , Switzerland , Regulation And Enforcement , Business Activities , Financials , Banks (industry Group) , Beschwerde , Karlsruhe , Bundesfinanzministerium , Finanzministerium , General News , Politics International Affairs And Law

Erschienen 3. Februar 2010 bei http://www.reuters.com.

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