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Finanzermittlungen

am 30.08.2007 von http://www.kanzlei-hoenig.info

Aus einem Vermerk der Ermittlungsbehörde:

Am 21. April 05 wurden in der Wohnung des Beschuldigten 621,- Euro sichergestellt. Da sich der Verdacht des Handeltreibens mit Marihuana nicht bestätigt hat, kommt eine Einziehung dieser Summe nicht in Betracht.

Der Beschuldigte hat in seiner Vernehmung jedoch ausgesagt, dass er Sozialhilfeempfänger sei. Es soll daher geprüft werden, ob das Geld zugunsten der Leistungsbehörde freigegeben werden kann.

An was der Verteidiger nicht alles …

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