Finanzamt: Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug bei elektronischen Rechnungen

Das Finanzamt akzeptiert beim Vorsteuerabzug auch sog. elektronische Rechnungen, z.B. solche, die per E-Mail versendet werden. Es gibt allerdings eine Einschränkung: Die Rechnungen müssen mit einer digitalen Signatur versehen sein.

Auszüge aus §§ 14 und 15 des Umsatzsteuergesetzes UStG: “Bei einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung müssen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sein durch eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Ak…

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Themen: Finanzamt , Qualifizierte Elektronische Signatur , Elektronische Rechnungen , Vorsteuerabzug Elektronische Rechnungen
Rechtsgebiet: Steuerrecht

Erschienen 12. Mai 2005 auf http://www.kanzlei-sieling.de/weblog/.

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