Filmverleiher verklagt Rechtsanwalt wegen Twitter-Meldung

Rechtsanwalt Marcus Dury berichtet darüber, dass ihn eine Filmverleihfirma wegen eines Tweets verklagt hat und die Erstattung von Anwaltskosten verlangt.

Dury hatte nach eigenen Angaben folgendes getwittert:

Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Lampmann Behm Rosenbaum vor. Abgemahnt wird ein [ZENSIERT]-Film der C. Filmverleih GmbH”

Gegenstand des Streits ist der Film “Die Beschissenheit der Dinge“, den Dury offenbar dem Erotik- bzw. Pornobereich zugeordnet hatte. Nachdem der Film aber offensichtlich nicht pornografisch ist und auch von der FSK mit einer Alterskennzeichnung “ab 12″ versehen ist, ist der Vorwurf einer falschen Tatsachenbehauptung nicht ganz von der Hand zu weisen. Ob deshalb aber schon das Unternehmenspersönlichkeitsrecht – dessen Reichweite nac…

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Themen: Abmahnung , Rechtsanwalt , Rosenbaum , Twitter
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 29. April 2011 auf http://www.internet-law.de/.

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