Filesharing:Strafbarkeit der Nutzung eines fremden Internet Anschlusses

Das Amtsgericht Wuppertal musste prüfen,ob die Nutzung einer fremden offenen drahtlosen Internetverbindung, ohne Erlaubnis und ohne Zahlung eines Entgelts strafbar ist.

Das Amtsgericht Wuppertal kam zu dem Ergebnis, dass dies kein Ausspähen von Daten ist und somit auch nicht strafbar.

Es erfüllt weder den Tatbestand des unbefugten Abhörens von Nachrichten nach §§ 89 S.1, 148 Abs. 1, S.1 TKG noch des u…

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Themen: Neue Medien , Rechtsanwalt , Filesharing , Tkg , Abmahner , Lte
Rechtsgebiet: Multimediarecht

Erschienen 23. September 2010 auf http://www.recht-blog.com.

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