Filesharing: Zehntausende Klagen wegen illegaler downloads von Pornofilmen in den USA
von Rechteinhabern - Abmahnung
Die Onlineausgabe des Spiegel berichtete über eine große Klagewelle in den USA gegen den illegalen downloads von Pornofilmen über
sog. Tauschbörsen.
Nach dem Bericht sind zehntausende Klagen gegen die Verbreiter unautorisierter Kopien der Filmwerke eingereicht worden. Dabei sei die
Adult Company (ACC), eine auf die Verfolgung
von spezialisierte Anwaltskanzlei, mit
der rechtlichen Verfolgung der Nutzer der Peer-to-Peer Netzwerke (P2P), wie eMule, Bitorrent, kazaa, bearshare etc. in großem Umfang
beschäftigt.
Wie auch bei uns in Deutschland war die Verfolgung mittels und Klagen wegen derartiger Urheberrechtsverletzung aus dem Bereich Filesharing im Bereich der
erotischen eher ein Nischengeschäft, ganz im Gegensatz
zur Verfolgung von illegalen Musikrechtsverletzung.
Wohl wegen der Umsatzeinbrüche in der Branche (wie am 29.10.2010 berichtete) geraten die Nutzer von Tauschbörsen stärker ins Visier der
Industrie. Dieses Argument trägt in Deutschland auch der Verband der Musikwirtschaft immer wieder, wenngleich ohne diese Argumente
mit nachvollziehbaren Fakten zu belegen.
Dennoch kann man nicht oft genug sagen, dass es rechtlich tatsächlich NICHT erlaubt ist, urheberrechtlich geschützte Werke (z.B.
Musik, Videofilme, Fotos) in Tauschbörsen anzubieten oder herunter zu laden. Schon der Einsatz der entsprechenden Tauschsoftware…
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