Besteht die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung für Kino.to Premium-User?
Infodocc | 20. Februar 2012 — Vor dieser Nachricht haben Millionen Nutzer der illegalen Streaming-Plattform kino.to gezittert: Die Staatsanwaltschaft Dresden…
Ende letzten Jahres veröffentlichte die Initiative RESPECT COPYRIGHTS ihren Jahresrückblick 2009 und stellte dabei fest, dass die Zahl der Urheberrechtsverletzungen im Internet im Bereich des Streamings zugenommen habe. Dies gelte insbesondere für die illegale Verbreitung von Filmen übers Internet.
Auch Spiegel Online beschäftigte sich in einer Meldung mit diesem Thema und dem Statement der Initiative, sah die Sache jedoch differenzierter.
Doch wie ist die Rechtslage?
Die Lage ist jedenfalls nicht eindeutig. Nach einer Auffassung stellen Streaming-Dienst etwas ähnliches wie Radiosendungen dar. Das Ansehen eines Streams wäre demnach keine Urheberrechtsverletzung, da ja gerade keine Kopie des Streams erstellt werde.
Ander sieht es die Gegenauffassung. Beim Ansehen eines Streams werde zumindest im Cache des Browsers eine Kopie erstellt, die letztlich zur Urheberrechtsverletzung führe. Denn es müsse auch letztlich klar sein, dass ein auf Youtube oder ähnlichen Portalen erscheinender Film jedenfalls nicht legal dorthin gekommen sein kann. Somit würde es sich um eine Kopie eines Werkes aus einer urheberrechtlich offensichtlich illegalen Quelle handeln.
Die Sache ist bislang nicht ausgefochten. Vor dem Hintergrund der unklaren Rechtslage kann all jenen, die in der Vergangenheit nach einer urheberrechtlichen Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben, nur geraten werden, tunlichst die Finger von jeglichen zweifelhaften Streaming-Diensten zu lassen. Es besteht die Gefahr, dass die Gerichte irgendwann aufgrund der technischen Gegebenheiten auch das Ansehen eines Streams als Urheberrechtsverletzung werten. Dann würde ggf. die im Rahmen der strafbewehrten Unterlassungserklärung vereinbarte Vertragsstrafe fällig we…
» Vollständiger ArtikelErschienen 18. Januar 2010 auf http://www.bella-ratzka.de.
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Conle§i | 9. Juni 2011 — Die Hauspostille schreibt auf Seite 1 “Razzia bei Kino.to, diverse Festnahmen, Seite abgeschaltet”. Kino.to ist war eine Seit…
Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH | 12. Juni 2011 — Viele Nutzer der Plattform kino.to sind, nach einer Razzia bei den “Drahtziehern” der Seite, auf der aktuelle Kinofilme als Vid…
Anja Neubauer | 9. Juni 2011 — Die Hauspostille schreibt auf Seite 1 “Razzia bei Kino.to, diverse Festnahmen, Seite abgeschaltet”. Kino.to ist war eine Se…
iright.de | 8. Dezember 2009 — Streaming auf kino.to & Co – Erlaubt oder Haftungsfalle? Die Berliner Kollegen von irights.info haben einen vielbeachteten …
netzrecht.org | 29. Dezember 2011 — Das Amtsgericht Leipzig muss sich seit kurzem mit der Strafbarkeit der Betreiber des ehemaligen Streaming-Portals kino.to befas…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 13. Juni 2011 — Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) hält das Betrachten von Streams, wie bei kino.to, weni…
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 2. März 2010 — Über kino.to kann man sich kostenlos viele, teilweise sogar aktuelle Kinofilme durch Streaming anschauen. Viele Nutzer dieser S…
netzrecht.org | 19. Juli 2009 — Immer wieder in die Diskussion geraten Video Portale wie kino.to, YouTube und Co. vor allem im Hinblick auf die dort angebote…
IT- und Internet-Recht | 22. Juli 2011 — Aktuell wird im Netz diskutiert, welche Rechte Anbieter und Nutzer beachten müssen, die Kopien von digitalen Werken wie Filmen …
RESPECT COPYRIGHTS: Berlin (ots) - Online-Film-Raubkopieren war auch 2009 wieder ein wichtiges Thema - nicht nur innerhalb der Filmbranche, sondern auch auf politischer und juristischer Ebene. Einen Ü
Die Filmbranche sieht ihr Geschäftsmodell zunehmend durch Streaming-Dienste und Filehoster gefährdet. Jetzt trommelt die Brancheninitiative Respect Copyrights für eine privatwirtschaftliche Variante der Three-Strikes-Politik. Provider sollen gegen ihre Kunden disziplinierend tätig werden.