Filesharing vs. Streaming?

Ende letzten Jahres veröffentlichte die Initiative RESPECT COPYRIGHTS ihren Jahresrückblick 2009 und stellte dabei fest, dass die Zahl der Urheberrechtsverletzungen im Internet im Bereich des Streamings zugenommen habe. Dies gelte insbesondere für die illegale Verbreitung von Filmen übers Internet.

Auch Spiegel Online beschäftigte sich in einer Meldung mit diesem Thema und dem Statement der Initiative, sah die Sache jedoch differenzierter.

Doch wie ist die Rechtslage?

Die Lage ist jedenfalls nicht eindeutig. Nach einer Auffassung stellen Streaming-Dienst etwas ähnliches wie Radiosendungen dar. Das Ansehen eines Streams wäre demnach keine Urheberrechtsverletzung, da ja gerade keine Kopie des Streams erstellt werde.

Ander sieht es die Gegenauffassung. Beim Ansehen eines Streams werde zumindest im Cache des Browsers eine Kopie erstellt, die letztlich zur Urheberrechtsverletzung führe. Denn es müsse auch letztlich klar sein, dass ein auf Youtube oder ähnlichen Portalen erscheinender Film jedenfalls nicht legal dorthin gekommen sein kann. Somit würde es sich um eine Kopie eines Werkes aus einer urheberrechtlich offensichtlich illegalen Quelle handeln.

Die Sache ist bislang nicht ausgefochten. Vor dem Hintergrund der unklaren Rechtslage kann all jenen, die in der Vergangenheit nach einer urheberrechtlichen Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben, nur geraten werden, tunlichst die Finger von jeglichen zweifelhaften Streaming-Diensten zu lassen. Es besteht die Gefahr, dass die Gerichte irgendwann aufgrund der technischen Gegebenheiten auch das Ansehen eines Streams als Urheberrechtsverletzung werten. Dann würde ggf. die im Rahmen der strafbewehrten Unterlassungserklärung vereinbarte Vertragsstrafe fällig we…

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Themen: Abmahnung , It-recht , Filesharing , Spiegel Online , Streams , Streaming

Erschienen 18. Januar 2010 auf http://www.bella-ratzka.de.

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