Filesharing: Keine Störerhaftung im Strafrecht

Wenn es um die Frage der Strafbarkeit des Filesharing geht, reicht der Nachweis, dass eine Tauschbörsennutzung über einen bestimmten Internetanschluss stattgefunden hat, nicht dafür aus, den Anschlussinhaber als Täter zu verurteilen. Das gilt zumindest dann, wenn auch eine Nutzung durch Familienangehörige des Angeklagten in Betracht. Das hat …

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Themen: Störerhaftung , Filesharing , Amtsgericht Mainz
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 8. Februar 2010 auf http://www.internet-law.de/.

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