Filesharing: Schuldübernahme durch Haushaltsmitglieder?
Häufig ist es bei Mandanten, die wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt werden so, dass nicht der Mandant selbst, sondern sein
Filius die Rechtsverletzung begangen hat. Dieser hat vielleicht grad die 18 vollendet, so dass dem Vater vorschwebt, dem Sohnemann zu
bedeuten, dass er doch für das grade zu stehen habe, was da vorgefallen sei.
Manches mal einigt man sich dann vielleicht innerfamiliär. Warum man dies jedoch nicht unbedingt nach außen wirksam tun sollte,
erklärt der Kollege Mühlberger in diesem Interview mit der Seite abgemahnt-hilfe.de sehr einleuchtend.
Die Problematik ist, dass dann wenn der Sohn sich nunmehr als Verletzer outet, der Rechteinhaber viele weitere Möglichkeiten hat
Ansprüche geltend zu machen. Oftmals noch viel leichter, da Schuldeingeständnisse vorliegen können. Abgesehen davon, ist nicht
gesichert, dass der Anschlussinhaber tatsächlich aus der Haftung entlassen wird.
Demnach ist klar: Grundsätzlich sollte ein spezialisierte Anwalt eingeschaltet werden, bevor ein Familienmitglied mit einem “Ich
war’s!” Plakat vor der Kanz…
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