Filesharing: Immer wieder Mittwoch & Donnerstag
Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 5. März 2010 — Wenn ich mir die Filesharing-Angelegenheiten der letzten Wochen so anschaue, dann fällt mir auf, dass die Abmahnungen immer Mit…
Der Kollege Ratzka meint, dass die mit der Abmahung von Filesharingfällen beauftragten Rechtsanwälte ihre Abmahnungen häufig so abschicken, dass diese Mittwoch oder Donnerstag zugehen um so das Wochenende dazwischenzuhaben und die Reaktionszeiten, insbesondere für Gespräche mit einem Rechtsanwalt zu verkürzen.
Er rät dennoch dazu nicht übereilt zu handeln und verweist zu recht darauf, dass man einen Rechtsanwalt finden kann, der kurzfristig genug reagieren kann. Er warnt auch davor selbst um Fristverlängerung zu bitten, da der Laie sich hier schnell verplappert oder ihm Zugeständnisse bzw. gar Anerkenntnisse herausrutschen.
Dies alles sehe ich genauso.
Nach meiner Ansicht handelt es sich bei den Fristen um reine Einschüchterungsfristen. Das Geld wird an den Leuten verdient, die Unterschreiben und zahlen oder einen Vergleich anbieten und es ist schnell verdientes Geld. Bei der Masse der Schreiben, die meiner Meinung nach direkt aus der Serienbriefdatei erstellt werden und nie einen Anwalt gesehen haben, lohnt sich das. Eine taggenaue Wiedervorlage der Akte an einen Mitarbeiter lohnt sich hingegen nicht. Ich vermute sogar, dass der eingehende Papierberg des Rücklaufes am Tag nach Fristablauf noch nicht einmal umfassend den Akten zugeordnet ist. Für eine langsame Bearbeitung spricht auch, dass die Empfangsbekenntnisse bei einigen Kanzleien eine recht lange Rücklaufzeit haben.
Gegen eine taggenaue Wiedervorlage spricht auch bereits, dass es immer ein paar verspätet eingehende Erwiderungen geben wird und es sich einfach rechnen wird über die Frist hinaus zu warten und weiteres Geld einzusammeln. Zumal das Geld nicht mit den Klagen verdient wird, sondern mit dem Versenden weiterer Abmahnungen. Klagen werden nach meiner Einschätzung benötigt um die Abschreckungswirkung der Abmahnschreiben aufrecht zu erhalten (wenn nie geklagt werden würde, dann würden die Schreiben an Druck verlieren), bei jeder Klage besteht aber gleichzeitig das Risiko, dass die Gerichte gegen die Abmahnenden entscheiden, was wiederum das Kerngeschäft der Abmahnschreiben gefährdet.
» Vollständiger ArtikelErschienen 5. März 2010 auf http://www.rechtsanwalt-news.de.
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