Filesharing: Kanzlei Denecke pp. akzeptiert Kostendeckelung nach § 97a Abs. 2 UrhG
Eine Kollegin berichtete erfreuliches, wenn ich auch zunächst kaum dran glaubte.
Die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner mahnt derzeit für die Digiprotect GmbH Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing
bezüglich des Werkes “Das geht ab (Wir feiern die ganze Nacht)” von Frauenarzt & Manny Marc ab. Entgegen der bisher in allen
Abmahnkanzleien verbreiteten Auffassung kommen die Kollegen von selbst auf die Idee, die Kostendeckelung auf 100,00 € Anwaltskosten
pro gemäß § 97 Abs. 2 UrhG anzuwenden. Hinzu
kommt ein pauschaler Schadensersatzbetrag von 190,00 €, so dass der Gesamtbetrag mit 290,00 € sehr moderat ausfällt.
In der Abmahnung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies nur gelte, wenn die Angelegenheit durch die Abmahnung alleine und
ohne eine weitere Bearbeitung erledigt wäre.
Zumindest in meinem Bereich ist die Einsicht, dass § 97a Abs. 2 UrhG grundsätzlich bei einfachen File…
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