Filesharing: Juristischer Blindflug des RSV-Anwalts

Welch zweifelhafte Qualität offenbar die Arbeitsweise bestimmter Beratungshotlines hat, zeigt ein Fall, über den der Kollege Ratzka aus Lutherstadt Eisleben in seinem Blog berichtet. So berichtete ein Mandant des Kollegen, seine Rechtsschutzversicherung habe ihm einen Anwalt zur kostenlosen telefonischen Rechtsberatung vermittelt. Dieser habe, nachdem ihm von einer Abmahnung wegen Filesharing berichtet wurde, am Telefon geraten, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und den geforderten Schadensersatz von EUR 200 zu zahlen. Das Ganze wohlgemerkt, ohne dass der angebliche Kollege den genauen Inhalt der geforderten Unterlassungserklärung kannte oder auch nur diesen und die weiteren Umstände genauer erfragt hätte. Man fragt sich angesichts der Schilderung, ob der Kollege eigentlich direkt im Hause seiner Berufshaftpflichtversicherung sitzt oder es vielleicht sonst besonderen Spaß macht, dort öfter mal vorbeizuschauen. Die Abgabe einer nicht geschuldeten oder auch nur zu weit formulierten Unterlassungserklärung ist potentiell wirtschaftlich gefährlich. Bei den üblichen Vertragsstrafeversprechen von gut 5.000 EUR pro Verstoß können bei - und sei es nur durch Unterlassen einer möglicherweise gebotenen Kontrolle von minderjährigen Familienmitgliedern - erneuten Verstößen geradezu ruinöse Summen verwirkt werden. Ein fehlerhafter Rat des Hotline-Anwalts ist hier das Ticket zum Regress gegen ihn. Wenn, ja wenn er denn zumindest seine Identität offengelegt hat. Jeder Allgemeinanwalt, der sich mit der Materie nicht recht gut auskennt, ist schon allein von der Schwierigkeit der Rechtsmaterie her gut beraten, den Mandanten im Zweifel lieber an einen Spezialisten weiterzuempfehlen. Es ist nur logisch, dass der Anwalt, der die juristischen Fallstricke des Urheberrechts gar nicht kennt, dann auch in seinem "Beratungs"gespräch nicht einmal nach den relevanten Details des Sachverhaltes fragt. Wie aber kommt man eigentlich dazu, als Jurist derartige Fälle anzunehmen und dann solche Ratschläge zu geben? Nun, ob es sich hier um einen eher unerfahrenen, recht jungen Kollegen handelte, wird vom Kollegen Ratzka nicht berichtet, es liegt jedoch eher nahe. Die wirtschaftliche Situation vieler Anwälte gerade in der Anfangsphase ist schwierig, teils dramatisch. Da ist es nicht einfach, Mandanten zu finden, um sich über Wasser zu halten. Noch schwerer ist es dann, gar Mandanten wegzuschicken, weil man sich in der Rechtsmaterie nicht sicher fühlt. Viele Kollegen suchen daher vermeintlichen Hilfe bei diversen Anwaltsportalen und Mandantsvermittlern, die für viel Geld praktisch kaum zu Vermittlungen führen. Anders hingegen sieht es mit Rechtsschutzversicherungen aus. Dort sind die Mandanten und dort sind die Fälle und obendrein die gesicherte Vergütung. Was liegt näher, als mit Rechtsschutzversicherungen zu kooperieren? Auch der Kollege im hiesiegen Fall von einer Rechtsschutzversicherung vermittelt. Der Haken? Es ist in Fachkreisen bekannt, dass derartigen Vermittlungen …

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Themen: Filesharing , Zweifel , Rsv , Frontpage , Rechtsschutzversicherung Filesharing

Erschienen 24. Februar 2010 auf http://www.spam-abwehren.de.

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