Filesharing: “Ich will Ruhe vor den Brüdern”

Irgendwann war der Mandant leider etwas entnervt. Nachdem ich ihm, telefonisch über einige hundert Kilometer hinweg, erläutert hatte, warum er eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten hat, wie die abmahnende Kanzlei an seine Daten kam und das er offenbar nicht einmal als Störer hafte, fragte er, warum er dann überhaupt abgemahnt werde. Das fragte ich mich in seinem Fall zwar auch, aber die Antwort schien ihm verständlicherweise nicht zu gefallen.

“Das ist die vierte Abmahnung, ich will Ruhe vor den Brüdern”. Die anderen Abmahnungen hatte er selbst beantwortet, mit einer modifizierten Unterlassungserklärung aus einem Internetforum. In einem Fall hatte damit ein Urheberrechtsinhaber eine zweite Chance erhalten.

Die Unterlassungserklärung, die der Mandant verwendet hatte, betraf nur den konkreten Titel, was den Urheberrechtsinhaber nicht daran hindert, wegen anderer Titel erneut Abmahnungen auszusprechen.

Etwaigen weiteren Abmahnungen dieses Urheberrechtsinhabers haben dann mit einer entsprechenden vorsorglichen Unterlassungserklärung den Wind aus den Segeln genommen.

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Themen: Abmahnung , Filesharing , Unterlassungserklärung , Segeln
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 1. Juni 2010 auf http://www.bella-ratzka.de.

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