Filesharing: Forderungen in Höhe von 90 Millionen Euro aus Abmahnungen stehen zur Versteigerung

Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte versteigert für Rechteinhaber aktuell Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen, nach eigenen Angaben mit einem Gesamtvolumen von ca. 90 Millionen Euro.

Heise berichtete an dieser Stelle davon, dass es sich dabei um Forderungen aus ca. 70.000 Abmahnungen handeln soll. Auch die Kollegin Neubauer hat hier von dieser Auktion berichtet.

Wie Heise an bezeichneter Stelle darstellt soll es sich um Forderungen in Höhe von jeweils 1.286,80 € handeln. Dies ist der Betrag, den die Kanzlei U + C offenbar regelmäßig von Abgemahnten fordert, die den zuvor angebotenen Vergleichsbetrag nicht zahlen.

Dürfen Forderungen derart versteigert werden und wenn ja, was folgt daraus? Selbstverständlich dürfen bestehende Forderungen veräußert werden. Dies ist durchaus eine häufig vorkommende Angelegenheit. Firmen verkaufen Forderungen, die sie gegen Kunden haben, beispielsweise an Inkasso-Unternehmen. Sie erhalten zwar nicht die volle Forderungssumme – das Inkasso-Unternehmen möchte ja auch ein Geschäft machen -, sind aber das Risiko der Uneinbringlichkeit der Forderung los. Dieses Risiko trägt jetzt das Inkasso-Unternehmen.

Vorliegend handelt es sich bei diesen Forderungen sicherlich sämtlichst um Schadensersatzansprüche. Diese stehen nicht der abmahnenden Kanzlei zu, sondern lediglich dem Rechteinhaber, also dem Auftraggeber. Denn dieser schuldet der Kanzlei die Rechtsanwaltsgebühren. Diese Gebühren macht die Kanzlei sodann nur für ihn beim Abgemahnten geltend. Aus diesem Grunde ist es auch korrekt, dass die Kanzlei U + C auf den Seiten der Versteigerung und insbesondere in den Versteigerungsbedingungen darauf hinweist, dass sie selbst nur die Forderungen bzw. die Auktion vermittelt und derzeitiger Fordersinhaber nicht die Kanzlei selbst sondern der jeweilige Rechteinhaber ist.

Das legt aber den Schluss nahe, dass die jeweiligen Rechteinhaber sich zumindest die Arbeit der Kanzlei U + C Rechtsanwälte im Kampf gegen illegales Filesharing bislang mindestens 90 Millionen Euro haben kosten lassen, die noch nicht von Abgemahnten gezahlt wurden. Dazu dürften noch einige Millionen kommen, die für Abmahnungen aufgewendet worden, bei denen die Abgemahnten jedoch gezahlt haben, so dass da die Kosten vermutlich ausgeglichen wurden.

Heise stellt an bezeichneter Stelle nunmehr Mutmaßungen darüber an, dass diese Forderungen wohl nur aus den Jahren 2010 und…

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Themen: Abmahnung , Auktion , Filesharing , Schadensersatz , Anwaltskosten , Heise , Lte , Forderungen , Versteigerung
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 7. Dezember 2011 auf http://www.bella-ratzka.de.

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