Filesharing: Kein Ersatz von Anwaltskosten bei Abwehr unberechtigter Abmahnung
Das OLG Hamm hat, wie die Kollegen Dr. Damm & Partner in diesem Beitrag berichten, einem zu unrecht Abgemahnten einen Anspruch
auf Ersatz seiner eigenen Anwaltskosten abgesprochen.
Hatte das Landgericht einen solchen Anspruch noch bejaht, so kam das OLG offenbar zur Auffassung, dass dieser Anspruch nur bestehe,
wenn auch tatsächlich für den Abmahner im Zeitpunkt der sicher erkennbar sei, dass die Abmahnung unberechtigt ist. Zweifen an der Berechtigung reichen wohl
nicht aus.
Zudem treffe § 12 UWG eine abschließende Regelung zu Anwaltskosten, die jedenfalls die einer Abmahnung nicht umfasse.
Das Urteil ist sicherlich für Abgemahnte unbefriedigend. Allerdings ist in der Tat die Frage zu stellen, wie weit muss die Gewissheit
von der fehlenden Berechtigung zur Abmahnung gehen, damit diese rechtsmißbräuchlich wird. Das Urteil schränkt die Abmahner jedenfalls
nicht ein, so dass auch weiter mit Schrot auf …
» Vollständiger
Artikel