Filesharing: Eltern haften nicht für ihre Kinder

Nach zahlreichen Urteilen des LG Hamburg, hat sich nunmehr auch das LG Mannheim (Urt. v. 29.09.2006) zu der Frage geäußert, ob Eltern im Wege der Störerhaftung für Urheberrechtsverletzung ihrer Kinder in Anspruch genommen werden können.

Die Richter in Mannheim verneinen diese Frage und positionieren sich damit klar gegen die Rechtsprechung der Hanseaten. Nach Meinung der Mannheimer Richter bestehen bei einem volljährigen Sohn keinerlei Überwachungs- und Belehrungspflichten der Eltern. Im Umkehrschluss ergi…

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Themen: Rechtsprechung , Filesharing , Verbot , LG Hamburg , Mannheim , Eltern

Erschienen 25. Januar 2007 auf http://log.handakte.de/.

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