Filesharing: Eltern haften für ihre Kinder

In der aktuellen Ausgabe der JurPC ist eine Entscheidung des LG Hamburg veröffentlicht, die - trotz möglicherweise geringerem technischen Sachverstand - die Haftung der Eltern für die Aktivitäten ihrer Kinder im Bereich des Filesharings begründet.

Danach müssen die Eltern von zB 15 jährigen Kindern bei Überlassung des Internetzugangs dafür Sorge tragen, dass die Kinder daran gehindert sind, Filesharing-Netzwerke zu nutzen und urheberrechtlich geschützte Werke dort bereitzustellen. Dies gilt auch dann, wenn die Eltern einen deutlich geringeren technischen Wissensstand als ihre Kinder haben.

Konsequenz dieser Entscheidung ist, dass die Eltern hier für jegliches rechtswidrige Handeln ihrer Kinder im Internet verantwortlich sind und bei mangelnder Kompetenz ihren Kindern die Nutzung des Internets verbieten müssten, wenn sie ein mögliche Inanspruchnahme verhindern wollen.

Das LG Mannheim hatte daher die umgekehrte Auffassung vertreten.

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Themen: Internet , Filesharing , LG Hamburg , Eltern Haften Für Ihre Kinder

Erschienen 15. Mai 2007 auf http://www.medien-gerecht.de.

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