Vorerst kein Strafverfahren gegen Rechtsanwalt Kornmeier
Internet-Law | 21. Dezember 2009 — Wie Gulli berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Rechtsanwalt Dr. Kornme…
Es ist eine der aufsehenerregendsten Angelegenheiten im Filesharing-Bereich:
Vor einigen Wochen tauchte auf wikileaks ein angebliches Schreiben des Frankfurter Rechtsanwaltes Kornmeier (mahnt u.a. für Digiprotect ab) an einen britischen Kollegen auf. Darin soll Kornmeier dem britischen Kollegen erläutert haben, dass für Rechteinhaber die Durchsetzung von Ansprüchen im Rahmen von Abmahnungen gegen Filesharer quasi kostenfrei und das ganze zudem ein profitables Geschäft sei. Die Echtheit des Schreibens bleibt wohl umstritten.
In der Folge hatte nunmehr die Redaktion von gulli.com Anzeige gegen den Frankfurter Rechtsanwalt gestellt, wegen Verdacht des Betruges. Wenn, so die Argumentation, ein abmahnender Anwalt von seinem Auftraggeber kein Honorar erhält, er gleichwohl Anwaltskosten beim Abgemahnten geltend macht, dann stelle dies zumindest versuchten Betrug dar. Er mache letztlich Kosten als Schadensersatz geltend, die dem Auftraggeber nie entstehen würden. (Hierzu mehr hier bei gulli.com)
Nunmehr hat, wie gulli.com hier berichtet, die Staatsanwaltschaft jedoch die Ermittlungen abgelehnt. Die Begründung scheint etwas eigenartig zu sein.
Selbst wenn die Ansprüche auf den Ersatz von Anwaltskosten tatsächlich nicht bestünden, wären diese Kosten, verglichen mit der Schadensersatzforderung der Rechteinhaber „unerheblich“. Da jedoch regelmäßig die Kosten der anwaltlichen Beauftragung höher als der Schadensersatz an Digiprotect angegeben werden, überzeugt dies nicht. Die StA sieht, ohne selbst ermittelt zu haben, auch keinen Nachweis, dass den auftraggebenden Rechteinhabern keine Anwaltskosten entstanden seien. Es sei für die Abgemahnten zudem wohl billiger, diese Kosten zu zahlen als später von einem Gericht zur Zahlung eines höheren Betrages verurteilt zu werden. Letztlich seien ja auch die Abgemahnten die eigentlichen Übeltäter.
Soweit eine Ablehnung in dieser Art und Weise stattgefunden hat, muss man die StA wohl an das Offizialprinzip erinnern. Unter…
» Vollständiger ArtikelErschienen 21. Dezember 2009 auf http://kanzleiratzka.wordpress.com.
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Die Redaktion von gulli.com, persönlich vertreten durch Lars Sobiraj, hat letzte Woche eine Strafanzeige gegen Rechtsanwalt Dr. Udo Kornmeier bzw. Kornmeier & Partner erstattet. Am 25.11. wurde uns das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main mitgeteilt.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts auf Betrug gegen die Kanzlei Kornmeier abgelehnt. gulli legte Beschwerde ein. Noch wurden nicht alle juristischen Möglichkeiten ausgereizt, um den Fall aufzuklären.