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Filesharing beschäftigt europaweit die Justiz

am 03.04.2008 von JIPS News

Das Landgericht Hamburg hat am 14. März 2008 eine Klage von Sony BMG wegen illegalen Kopierens urheberrechtlich geschützter Musik abgewiesen. Die von Sony BMG vorgelegten Beweismittel, von proMedia-Online-Ermittlern erstellte Protokollausdrucke über die Teilnahme an P2P-Netzwerken, seien unzureichend, stellte das Gericht fest. proMedia suchte in Sonys Auftrag in Peer-to-Peer-Netzwerken nach Teilnehmern, die bestimmte Musiktitel zum Upload anboten und protokollierte deren IP-Adresse. Um nun an die Namen der Nutzer zu gelangen, wurden dann an eine Kanzlei weitergeleitet, welche Strafanzeige stellte. Somit sollte erreicht werden, dass die Telekommunikationsanbieter die Daten der Nutzer preisgeben. Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar hält diese Art der Ermittlung von Nutzerdaten durch die Staatsanwatschaft nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherungdes übrigens für unzulässig. Allein bei der Verfolgung schwerer Straftaten dürften Daten an Ermittler weitergeleitet werden.Nachdem Sony nun gegen die Peer-to-Peer-Nutzer vorgehen wollte, hat das LG Hamburg aber nun die von proMedia erstellten Ausdrucke als unzureichenden Beleg eingeordnet. Grund dafür war, dass der Ermittlungsdienstleiter von proMedia die Feststellungen der Ausdrucke nicht aus seiner Wahrnehmung bestätigen konnte. Er hatte nur die Ermittlungen durch einen Mitarbeiter auf Plausibilität überprüft, während er keine eigenen Angaben dazu machen konnte, ob es sich bei der angebotenen Datei überhaupt um einen Musiktitel handelt.
Ähnliches bewegt den Datenschutzbeauftragte Italiens, welcher …

Logistep verstößt in Italien gegen Datenschutz

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Wie in Deutschland, so beobachtet die Schweizer Logistep AG auch in Italien im Auftrag von Rechteinhabern den Datenverkehr in P2P-Tauschbörsen. Tauchen dort Dateien auf, an denen die Logistep-Auftraggeber Urheberrechte geltend machen, speichert Logi…

Zum Beweiswert von Screenshots

Jurabilis / Wie nunmehr bekannt gegeben wurde, äußerte sich das Landgericht Hamburg in einem Verfahren der Sony BMG Music GmbH zu Screenshots, also selbst gefertigten Ausdrucken. So heißt es in der Pressemitteilung: Der Strafanzeige werden selbst erstell…

Schlappe für “Piratenjäger” der proMedia GmbH

Handakte WebLAWg / Mit einer herben Schlappe für die “Piratenjäger” der umstrittenen proMedia GmbH und den Musikindustrie-Anwalt Clemens Rasch endete ein Verfahren vor dem Landgericht Hamburg. Die Richter wiesen eine Klage der Sony BMG Music GmbH gegen ei…

LG Hamburg: Beweiswert von Rasch-Dokumenten?

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Filesharing auf italienisch

Kanzlei-Blog Rechtsanwalt Peter Ratzka / Wie das Juristische Internetprojekt Saarbrücken in diesem Beitrag darstellt, sind auch die italienischen Behörden mit der Frage der Filesharing-Verfolgung beschäftigt.Interessant ist dabei diese Entscheidung des italienischen Datenschutzbeauftragt…

Klage basierend auf Logistep Daten - Peer-2-Peer-Netzwerke

MCNeubert lawblog / Nachdem die Kanzlei Kornmeier Kollegen bereits Ende letzen Jahres massiv im Namen der 3p Gesellschaft für Kommunikation mbH das Anbieten von Musiktiteln in Peer-2-Peer-Netzwerken abgemahnt hat, folgt nun die erste mir bekannte Klage. Wie bereits ver…

Schweizer Behörden gegen Datensammlung durch Logistep

Handakte WebLAWg / Die Schweizer Datenschutzbehörde will gegen das Sammeln von IP-Adressen durch den Dienstleister Logistep vorgehen. Das Unternehmen sammelt im Auftrag von Rechteinhabern die Daten von P2P-Nutzern, die in Filesharing-Tauschbörsen urheberrechtlich ges…

Urteil zur Beweisführung in Filesharing-Klagen

Handakte WebLAWg / Sony BMG, vertreten durch die Kanzlei Rasch, hatte zur Untermauerung der in der Klage erhobenen Vorwürfe auf Bildschirmausdrucke zurückgegriffen, mit denen belegt werden sollte, dass über eine bestimmte IP-Adresse zu einer bestimmten Zeit im Jahr…

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