Filesharing beschäftigt europaweit die Justiz

Das Landgericht Hamburg hat am 14. März 2008 eine Klage von Sony BMG wegen illegalen Kopierens urheberrechtlich geschützter Musik abgewiesen. Die von Sony BMG vorgelegten Beweismittel, von proMedia-Online-Ermittlern erstellte Protokollausdrucke über die Teilnahme an P2P-Netzwerken, seien unzureichend, stellte das Gericht fest. proMedia suchte in Sonys Auftrag in Peer-to-Peer-Netzwerken nach Teilnehmern, die bestimmte Musiktitel zum Upload anboten und protokollierte deren IP-Adresse. Um nun an die Namen der Nutzer zu gelangen, wurden dann an eine Kanzlei weitergeleitet, welche Strafanzeige stellte. Somit sollte erreicht werden, dass die Telekommunikationsanbieter die Daten der Nutzer preisgeben. Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar hält diese Art der Ermittlung von Nutzerdaten durch die Staatsanwatschaft nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherungdes übrigens für unzulässig. Allein bei der Verfolgung schwerer Straftaten dürften Daten an Ermittler weitergeleitet werden. Nachdem Sony nun gegen die Peer-to-Peer-Nutzer vorgehen wollte, hat das LG Hamburg aber nun die von proMedia erstellten Ausdrucke als unzureichenden Beleg eingeordnet. Grund dafür war, dass der Ermittlungsdienstleiter von proMedia die Feststellungen der Ausdrucke nicht aus seiner Wahrnehmung bestätigen konnte. Er hatte nur die Ermittlungen durch einen Mitarbeiter auf Plausibilität überprüft, während er keine eigenen Angaben dazu machen konnte, ob es sich bei der angebotenen Datei überhaupt um einen Musiktitel handelt.

Ähnliches bewegt den Datenschutzbeauftragte Italiens, welcher en…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Nachrichten Der Woche , P2p , Landgericht Hamburg , Sony

Erschienen 3. April 2008 auf http://www.jura.uni-saarland.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Logistep verstößt in Italien gegen Datenschutz

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden | 20. März 2008 — Wie in Deutschland, so beobachtet die Schweizer Logistep AG auch in Italien im Auftrag von Rechteinhabern den Datenverkehr in…

Schlappe für “Piratenjäger” der proMedia GmbH

Handakte WebLAWg | 21. März 2008 — Mit einer herben Schlappe für die “Piratenjäger” der umstrittenen proMedia GmbH und den Musikindustrie-Anwalt Clemens Rasch e…

LG Hamburg: Beweiswert von Rasch-Dokumenten?

Handakte WebLAWg | 26. März 2008 — Das Landgericht Hamburg hat am 14. März 2008 eine Klage von Sony BMG wegen illegalen Kopierens urheberrechtlich geschützter M…

Zum Beweiswert von Screenshots

Jurabilis | 20. März 2008 — Wie nunmehr bekannt gegeben wurde, äußerte sich das Landgericht Hamburg in einem Verfahren der Sony BMG Music GmbH zu "Screenshots…

Urteil zur Beweisführung in Filesharing-Klagen

Handakte WebLAWg | 20. März 2008Sony BMG, vertreten durch die Kanzlei Rasch, hatte zur Untermauerung der in der Klage erhobenen Vorwürfe auf Bildschirmausdru…

Filesharing auf italienisch

Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 3. April 2008 — Wie das Juristische Internetprojekt Saarbrücken in diesem Beitrag darstellt, sind auch die italienischen Behörden mit der Frage d…

Schweizer Behörden gegen Datensammlung durch Logistep

Handakte WebLAWg | 23. Januar 2008 — Die Schweizer Datenschutzbehörde will gegen das Sammeln von IP-Adressen durch den Dienstleister Logistep vorgehen. Das Unterneh…

Klage basierend auf Logistep Daten - Peer-2-Peer-Netzwerke

MCNeubert lawblog | 23. Februar 2007 — Nachdem die Kanzlei Kornmeier Kollegen bereits Ende letzen Jahres massiv im Namen der 3p Gesellschaft für Kommunikation mbH das…

Juristisches Outsourcing

LawBlog | 14. November 2007 — Der Hamburger Rechtsanwalt Clemens Rasch rühmt sich laut heise online damit, dass die Polizei seiner Firma proMedia beschlagn…

Dämpfer für Filesharing-Abmahner? US Studie bestätigt Zweifel an der Beweisführung via IPs

Dr. Behrmann & Härtel | 10. Juni 2008 — Ein Ansatzpunkt für Anwälte, die potentielle Nutzer von Filesharing-Diensten vertreten, ist in letzter Zeit, die Beweisführung …

Schaar sieht erhebliche Konsequenzen für Musikindustrie

Politik Aus Karlsruher Spruch zu Vorratsdatenspeicherung Schaar sieht erhebliche Konsequenzen für Musikindustrie " />


MIR 2008, Dok. 101: LG Hamburg, Urteil vom 14.03.2008 - Az. 308 O 76/07 - Filesharing & Beweisf�hrung - Die blo�e Vorlage eines Bildschirmausdruckes, auf dem eine Dateiauflistung zu sehen ist, stellt kein taugliches zivilprozessuales Bewei
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Pressemitteilungen-Suche

Hier können sie nach Pressemitteilungen suchen.


Garante Privacy