Filesharing-Abmahnung: Die Piratenpartei wurde nicht abgemahnt (?)

Im “Piraten-Radio” gab es eine Diskussionsrunde (hier als mp3) zum Thema “Abmahnung der Piratenpartei” (ich hatte hier über die Abmahnung berichtet) und – mit Verlaub – mir sträuben sich die Nackenhaare.

Ich denke, ich muss meine ursprüngliche Berichterstattung korrigieren: Nach dem Anhören der Diskussionsrunde glaube ich nicht, dass die Piratenpartei überhaupt abgemahnt wurde. Die Abmahnung war laut Mitteilung dort gerichtet an

Frau Nicole Hornung, Piratenpartei

In der Diskussionsrunde meine ich es so wahrgenommen zu haben, dass man sich nun darüber echoffierte, wie die “Abmahner” überhaupt an diese falsche Ansprache gekommen sind. Erschreckend dabei für mich, dass die Piratenpartei (bzw. der Bundesvorstand) nicht als erstes einmal geprüft hat, auf wen genau der Anschluss des Büros “eingetragen” ist, wer also der Vertragspartner der Telekom ist. Da der abmahnende Rechtsanwalt schlicht die Anschrift des Anschlussinhabers ermittelt, dessen IP erfasst wurde, ist erst einmal davon auszugehen, dass auf genau diese Nennung auch der Anschluss eingetragen wurde. Abgemahnt wurde insofern Nicole Hornung, die ihrerseits als Vertragspartner das “Piratenpartei” zugefügt hat. Das kann man (böswillig) durchaus so lesen, dass Fr. Hornung Vertragspartner (somit Anschlussinhaber) ist, und alles andere nur deklaratorische Angaben sind, damit die Rechnung sie auch wirklich erreicht.

Wer das so sehen möchte, der wird mit der “netten Antwort” mit Hinweis auf diese Probleme (die man laut Runde schon verschickt haben möchte) der Piratenpartei nun etwas bekommen: Nämlich neben Fr. Hornung als vorhandenem (und bereits abgemahnten) Zustandsstörer noch einen potentiellen weiteren Störer, der sich bereitwillig gemeldet hat. Ich wäre keinesfalls überrascht, wenn nach der “netten Antwort” der Piratenpartei die Kanzlei der Gegenseite als nächstes eine einstweilige Verfügung gegen Fr. Hornung erwirkt und eine weitere Abmahnung, diesmal an die Piratenpartei, verschickt.

Auf die weiteren “Argumente” in der Runde (sinngemäß): “IP-Adresse kann doch falsch erfasst sein”, “Aber Vollmacht war ja dabei” – gehe ich nicht ein. Zum wiederholten Male verweise ich stattdessen auf unsere Webseite rund um “Filesharing-Abmahnungs-Mythen“.Auch höre ich bei den Vertretern des Bundesvorstands eine gewisse “Anspruchshaltung” heraus, ein “die sollen erstmal erklären wo die die Adresse her haben”. Das ist eine Einstellung, die in der Situation als potentieller und abgemahnter Rechtsverletzer nic…

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Themen: Abmahnung , It-recht , Filesharing , Hornung , Piratenpartei , Anmerkung
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 20. Juli 2010 auf http://www.ferner-alsdorf.de.

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