Filesharing: Abmahnung Kanzlei Waldorf für Sony Music “Nichts passiert” von Silbermond
Die Kanzlei Waldorf mahnt derzeit auch für die Music
Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen des Albums “Nichts passiert” der Band ab.
Gefordert wird die Abgabe einer sowie die Zahlung eines Betrages von 856,00 EUR, zusammengesetzt aus
506,00 EUR Anwaltskosten und 350,00 EUR Schadensersatz. Ob ein Silbermond Album nun tatsächlich einen um 50,00 EUR höheren
Schadensersatzbetrag wert ist als das Hörbuch “Das verlorene Symbol” (siehe hier) mag dabei Geschmackssache sein.
Jedenfalls bleibt es bei der rechtlichen Bewertung, dass Schadensersatz nur vom tatsächlichen Rechtsverletzer zu zahlen ist. Selbst
sollte daher eine Störerhaftung im Einzelfall vorliegen, wären lediglich die Anwaltskosten erstattungsfähig. Diesbezüglich wird eine
1,0 Gebühr geltend gemacht und bei erhöhtem anwaltlichen Aufwand durch eine andere als die geforderte Reaktion die Geltendmachung
einer 1,3 Gebühr angedroht. Der Streitwert wird mit 10.000,00 EUR angegeben.
Mein Rat: Unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Beratung. Lassen Sie von einem
spezialisierten Anwalt prüfen, ob Sie zur Abgabe einer Unter…
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