Filesharing: Abmahnung Kanzlei Waldorf für Sony Music – Die drei ???
Die Kanzlei Waldorf mahnt derzeit für die Music
Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen bezüglich mehrerer Hörbücher der Reihe “Die drei ???” ab.
Gefordert wird die übliche sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages. Interessant ist in einem
Fall, dass der Beschluss nach § 101 UrhG, mit welchem der Internetprovider verpflichtet wird, dem Abmahnenden Auskunft über den
Anschlussinhaber zu erteilen, zeitlich vor mindestens einer behaupteten Rechtsverletzung erlassen wurde, die entsprechende
Rechtsverletzung daher nicht von diesem Beschluss erfasst sein konnte. Darüber hinaus ist in einem Fall der Auskunftsanspruch nur
wegen eines Teils der Reihe geltend gemacht worden, die jedoch wegen mehrere (auch anderer) Teile ergangen.
Diese Unstimmigkeiten stellen jedoch keinesfalls einen sicheren Grund für die Zurückweisung der Abmahnung dar, da der Abmahnende
nicht zwingend alle Anspruchsgrundlagen oder Ermittlungsergebnisse offen legen muss. Die Abmahnung ist als “Hinweis” auf eine
Rechtsverletzung und die “Anregung” weitere Verstöße zu unterlassen, zu sehen.
Mein Rat: Lassen Sie sich nach Eingang einer Abmahnung zeitnah vo…
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