Filesharing: Abmahnung Kanzlei Rasch für Universal Music – “The Fame” von Lady Gaga
Die Kanzlei Rasch aus mahnt aktuell für die
Universal Music GmbH Urheberrechtsverletzungen am Musikalbum “The Fame” von Lady Gaga ab.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, deren Entwurf der beigefügt wurde und der tunlichst nicht unterschrieben werden sollte. Darüber
hinaus wird ein “Vergleichsbetrag” von 1.200,00 € gefordert.
Die Ausführungen zu Urheberrechten und vermeintlichen Ansprüchen des Rechteinhabers entsprechen den üblichen Formulierungen
einschließlich der Ablehnung der Anwendung der Kostendeckelung auf 100 € gemäß § 97a Abs. 2 UrhG.
Die Kanzlei Rasch fügt keinen tatsächlichen Ermittlungsdatensatz bei, sondern behauptet letztlich nur, dass über eine bestimmte
IP-Adresse, die angeblich dem Abgemahnten zuzuordnen sei, die Rechtsverletzung begangen wurde. Mehr ist in einer Abmahnung zwar nicht
notwendig. Immerhin sind andere Abmahnkanzleien jedoch “spendabler”, wenn es um die Vorlage von Nachweisen geht.
Jedenfalls sollte die beigefügte nicht unterzeichnet werden. Beauftragen Sie einen spezialisierten
Rechtsanwalt mit der Fertigung einer modifizierten Unterlassungserklärung und der Prüfung der gelten…
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