Filesharing: Abmahnung Kanzlei Negele, Zimmel pp. für Tino Media – “Partysex 3″
Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, aus mahnt derzeit für die Firma Tino Media, Inhaber Erich
Mayr aus Berlin Urheberrechtsverletzungen durch bezüglich des Filmes “Partysex 3″ ab.
Neben der üblichen Forderung nach einer Unterlassungserklärung, deren beigefügter Entwurf nicht unterzeichnet werden sollte, und nach
einem Vergleichsbetrag von 705,00 € fällt eines auf:
Der angegebene Dateiname läßt nicht ansatzweise auf den abgemahnten Film sondern vielmehr auf ein völlig anderes Werk schließen. Geht
man nun davon aus, dass in einer Vielzahl der Fälle das abgemahnte Anbieten bzw. Verbreiten des Werkes nur aufgrund des zeitlich
gleichliegenden Downloads erfolgt, so dürften sich zwei Fragen stellen:
1. Hat der Rechtsverletzer (wer auch immer es war) hier überhaupt bewußt den abgemahnten Film angeboten, wenn sich hinter der Datei
etwas vollkommen anderes verbirgt, als der Dateiname vermuten läßt? – Wohl kaum!
2. Könnte der Rechtsverletzer wegen der Urheberrechtsverletzung am vermeintlich von …
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