File Sharing - Inhaber der Rechte trägt die Darlegungs- und Beweislast

Der Inhaber von tonträgerherstellerrechten trägt die Darlegungs- und Beweislast für die widerrechtliche Verletzung dieser Rechte durch öffentliches Zugänglichmachung von geschützten Musikaufnahmen über den Internet-Anschluss. Nicht ausreichend hierfür ist die Vorlage von Bildschirmausdrucken über zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgten Rechtsverletzungen, durch private Überwachungsfirmen, LG Hamburg, Urteil vom 14.03.2008, Az.: 308 O 76/07. Opfer von Abmahnungen wegen durch das downloaden von Musiktiteln kann nur empfohlen werden, sich rechtlich beraten zu lassen. Viele Abmahnschreiben suggerieren, dass man keine andere Möglichkeit hat, als die beigefügte Unterlassungserklärung ohne Änderung zu unterschreiben. Tatsächlich bergen d…

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Themen: LG Hamburg , Bremen

Erschienen 22. Juli 2009 auf http://www.dr-schenk.net/.

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