FIDIUM AG: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Untersagung des Geschäftsbetriebs

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Rechtsprechung, dass Schweizer Finanzdienstleister nicht auf den deutschen Markt dürfen, sofern sie sich nicht der Deutschen Finanzaufsicht unterstellen. Anlegern können hierdurch Schadensersatzansprüche zustehen. Die Fidium AG ist eine Aktiengesellschaft Schweizer Rechts mit Sitz und Hauptverwaltung in St. Gallen. Sie vergab über inländische Kreditvermittler sowie per Internet Kredite an deutsche Verbraucher. Gegen diese Kreditvergabe ist die Deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingeschritten, da die Fidium AG sich nicht der deutschen Finanzaufsicht unterstellt hat und keine Erlaubnis in Deutschland für das Betreiben des Kreditgewerbes besaß. Hiergegen hatte sich die Fidium AG gerichtlich gewehrt. Nach langer gerichtlicher Auseinandersetzung, bei der sogar der Europäische Gerichtshof eingeschaltet worden war, hat das Bundesverwaltungsgericht nunmehr entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Einstellungsverfügung der Aufsichtsbehörde bestätigt und die Klage der Fidium AG abgewiesen. Eine Erlaubnispflicht bestehe in Deutschland für die Schweizer Gesellschaft, da sie sich im Rahmen der Geschäftsanbahnung zielgerichtet an den Deutschen Markt gerichtet habe. Hierbei komme es nicht darauf an, ob die Gesellschaft eine pysische Präsenz in Deutschland hat. Eine Erlaubnispflicht kann auch im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs bestehen. Das Gericht stellte zudem unmissverständlich klar, dass nicht nur rechtsgeschäftliches Handeln im Inland eine Erlaubnispflicht begründen kann, sondern alle wesentlichen zum Vertragsschluss hinführenden Schritte. Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Das Urteil des Bundesverwaltungsgericht schafft Rechtssicherheit. Ausländische Finanzdienstleister, insbesondere aus der Schweiz, waren lange Zeit der Ansicht, im Wege der Grenzüberschreitung in Deutschland ihre Finanzgeschäfte anbieten zu können, ohne einer Erlaubnis zu bedürfen. Dieser Weg ist nun abgeschnitten. Anleger können sich über dieses Urteil freuen, da im Falle eines…

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Themen: Bafin , Fidium

Erschienen 10. Juli 2009 auf http://www.kapital-rechtinfo.de.

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