FGAG-Chef zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt

Günter W. Grünewald ist gut weggekommen: Wegen 70 Fällen des gewerbsmäßigen Betrugs wurde der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Aschaffenburger Vermögensberatungs- und -verwaltungs-Aktiengesellschaft (FGAG) am Donnerstag vom Würzburger Landgericht zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Die 5. Strafkammer blieb damit fünf Monate unter der Strafobergrenze, die sie dem 61-jährigen Bankkaufmann für den Fall eines umfassenden Geständnisses zugesichert hatte.

„Dass wir nach unten abweichen, ist außergewöhnlich“, betonte der Vorsitzende Richter Burkhard Pöpperl. Grünewald habe „ein Geständnis ohne Wenn und Aber“ abgelegt und Reue gezeigt. Als die FGAG im Jahr 2000 vor dem Ruin stand und die Anlagen von über 500 Aktionären verloren waren, suchte der Vorstandvorsitzende neue Anleger, denen er Anteile an der Aktiengesellschaft verkaufen konnte.

54 Geschädigte, von der Verkäuferin bis zum ehemaligen Präsidenten eines bekannten westdeutschen Fußballvereins, investierten zwischen Frühjahr 2001 und Herbst 2002 in 70 Fällen insgesamt rund 2,1 Millionen Euro in wertlose FGAG-Aktien. Grünewald hatte den Anlegern vorgespiegelt, es handele sich um eine Anlage mit wenig Risiko und hohen Rendite-Chancen. „Die Aktien waren tatsächlich so gut wie wertlos, das habe ich den Aktionären nicht gesagt. Das war ein Fehler, den ich heute bedauere“, so der 61-Jährige in seinem Geständnis.

Er habe die Firma mit allen Mitteln retten wollen und dabei auch eigene Gelder in Höhe von einer Million Euro hineingesteckt und verloren: „Ich bin selbst ein Betroffener“, sagte Grünewald. Er hat allerdings auch dann noch gut verdient, als das Unternehmen schon lange in finanzieller Schieflage war: Bis März 2005 gönnte er sich ein monatliches Netto-Gehalt von 10.000 Euro. Die nicht mehr ausgezahlten Gehälter bis zur Insolvenzanmeldung im Sommer 2006 hat Grünewald ebenso wie seine Einlagen als Anspruch beim Insolvenzverwalter geltend gemacht. Er tritt damit in Konkurrenz zu zahlreichen FGAG-Anlegern, die darauf hoffen, wenigstens einen kleinen Teil ihrer Einlagen zurückzubekommen. „Gerade die kleinen Anleger haben oftmals den größten Schaden davongetragen und ihre Rente verloren“, sagte Richter Pöpperl.

Der 61-Jährige habe auf das Gericht dennoch keinen kriminellen Eindruck gemacht. Im Gegensatz zu den gelernten Handwerkern, ehemaligen Polizeibeamten und windigen Rechtsanwälten, die sich in den vergangenen Jahren wegen Anlage-Betrügereien vor dem Würzburger Landgericht verantworten mussten, habe Grünewald die FGAG nicht zu dem Zweck gegründet, Anleger abzuzocken. In den 1990er Jahren erzielten die FGAG-Kunden mit der Aktie des texanischen Öl-Unternehmens „Queen Sand Resource…

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Erschienen 20. August 2008 auf http://www.woetzel-online.info/.

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