FG RLP: Kabel an einer Baustellenampel durchtrennt - gezahlter Schadensersatz steuerlich nicht berücksichtigungsfähig
am 01.10.2008 von http://www.steuerrechtblog.de
FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 27.06.2008 - 4 K 1928/07
Presseerklärung des Gerichts:
“Mit Urteil vom 27. Juni 2008 - Az.: 4 K 1928/07 - musste das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung nehmen, ob Schadensersatzleistungen eines Steuerpflichtigen als Betriebsausgaben berücksichtigt werden können.
Der Kläger war mit seinem Kfz auf der Fahrt von seiner Wohnung zu seinem Betrieb. Vor einer Baustellenampel musste er warten. Da die Lichtzeichenanlage seinen Angaben zufolge defekt war und nicht in die Grünphase gewechselt habe, sei ihm in seiner Eile nur die Möglichkeit der Selbsthilfe mittels Durchtrennens des Stromkabels der Lichtzeichenanlage geblieben. In diesem Zusammenhang wurde der Kläger wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu einer Strafe verurteilt und musste außerdem Schadensersatzleistungen (Baustellenabsicherung, Sicherheitsdienst und Rechtsanwalt) in Höhe von rd. 4.900.-€ erbringen. Für das Jahr 2004 beantragte der Kläger den Betrag in Höhe von rd. 4.900.-€ als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, was von dem Finanzamt (FA) mit der Begründung abgelehnt wurde, Schadensersatzleistungen aus unerlaubter Handlung seien nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Mit der Klage machte der Kläger geltend, Betriebsausgaben lägen dann vor, wenn die Aufwendungen durch den Betrieb veranlasst seien. Das sei hier der Fall. Er habe seinen Betrieb wegen eines wichtigen Kundentermins erreichen müssen. Auch Schadensersatzleistungen führten zu betrieblichem Aufwand, wenn die schädigende Handlung durch den Betrieb veranlasst sei.
Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg. Das FG Rheinland-Pfalz führte u.a. aus, der Kläger habe die Straftat der gemeinschädlichen Sachbeschädigung nicht im Rahmen seines Betriebes begangen, sondern (auch) privat veranlasst, nämlich als allgemeiner Teilnehmer im Straßenverkehr, der insoweit mit Millionen anderer Verkehrsteilnehmer das Schicksal anderer Berufspendler …
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