Alle Blogs » FG Rheinland-Pfalz gewährt trotz entgegenstehendem BMF - Schreiben im Wege der verfassungskonformen Auslegung für das Jahr 2005 Eigenheimzulage.

FG Rheinland-Pfalz gewährt trotz entgegenstehendem BMF - Schreiben im Wege der verfassungskonformen Auslegung für das Jahr 2005 Eigenheimzulage.

am 06.07.2007 von http://steuerblog.blindwerk.de

Mit Urteil zum Eigenheimzulagengesetz – EigZulG – vom 11. Juni 2007 (Az.: 5 K 2146/06) hat das Finanzgericht –FG– Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob eine Eigenheimzulage zu gewähren ist, wenn die im Jahre 2005 maßgebliche Einkunftsgrenze überschritten wurde.
Die seit 2004 verheirateten Kläger wurden im Jahr 2004 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt, die positive Summe der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit lag bei insgesamt 79.000.- € (Kläger 50.000.- €, Klägerin 29.000.- €). Seit November 2005 nutzten die Kläger das von ihnen hergestellte Einfamilienhaus zu eigenen Wohnzwecken. Im Jahre 2005 erzielten der Kläger und die Klägerin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 56.000.- € und 30.000.- €, wobei sie die getrennte Veranlagung wählten. Die für den Eigenheimzulagenantrag im Erstjahr (2005) und im vorangegangenen Jahr (2004) maßgeblichen Einkünfte der Kläger beliefen sich auf rd. 165.000.- €.
Mit Bescheid vom Juli 2006 versagte das Finanzamt die von der Klägerin beantragte Eigenheimzulage ab 2005 und begründete das damit, dass ein Anspruch auf Eigenheimzulage nach dem Gesetzeswortlaut (§ 5 EigZulG) nicht bestehe, weil die Summe der positiven Einkünfte des Erstjahres (2005) zuzüglich der Summe des vorangegangenen Jahres (2004) den Betrag von 140.000.- € überstiegen habe. Dabei bezog es sich auf das Schreiben des BMF (Bundesministerium der Finanzen) vom 21. Dezember 2004.
Mit der Klage hatten die Kläger u. a. vorgetragen, nach der am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Regelung der Einkunftsgrenze (§ 5 EigZulG) seien die Einkünfte von Eheleuten stets gesamt zu betrachten. Im Gegensatz zu dem bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Rechtszustand könnten im Falle der getrennten Veranlagung die Einkünfte nur eines Ehepartners nicht mehr berücksichtigt werden. Dies verletze den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes. Wären sie nicht verheiratet, wäre ihr – der Klägerin – für ihren Hälfteanteil die Eigenheimzulage gewährt worden.
Die Klage war insoweit erfolgreich. Das FG Rheinland-Pfalz führte u. a. aus, eine am Wortlaut und systematischen Zusammenhang des § 5 EigZulG orientierte Auslegung führe nicht zu der vom Finanzamt - unter Bezugnahme auf das entsprechende BMF-Schreiben vom 21. Dezember 2004 - vertretenen Auffassung, dass nicht mehr auf die von eigenheimzulagenberechtigten Eheleuten gewählte Veranlagungsart abzustellen sei. Wenn in der Vorschrift ausdrücklich die positive Summe der Einkünfte der Eheleute hervorgehoben werde, mache das deutlich, dass die Vorschrift eben nur den Fall regele, in dem die Summe der positiven Einkünfte der Eheleute im Erstjahr (hier 2005) überhaupt gebildet werden könne. Dies komme nach dem Gesetzestext nur bei einer Zusammenveranlagung von Eheleuten in Betracht. Für den Fall der hier im Jahre 2005 durchgeführten getrennten Veranlagung müsse es dabei verbleiben, dass zumindest der geringer verdienende Ehegatte für seinen Miteigentumsanteil die Eigenheimzulage beanspruchen könne. Zu demselben Ergebnis führe die im Streitfall gebotene verfassungskonforme Auslegung der Vorschrift. Wenn es Ehepaaren verwehrt werde, über die Wahl der getrennten Veranlagung zumindest für den geringer verdienenden Ehepartner den Fördergrundbetrag in Höhe seines Miteigentumsanteils in Anspruch zu nehmen, während das bei u. a. nichtehelichen Lebensgemeinschaften bei sonst gleichen Einkommensverhältnissen anders sei, stelle das die Ehepartner schlechter, ohne dass das durch sachliche Gründe gerechtfertigt sei. Daher führe eine verfassungskonforme Auslegung dazu, dass die Klägerin mit ihrem Miteigentumsanteil anspruchsberechtigt sei.
Die Revision wurde zugelassen.
Quelle: Pressemitteilung des FG Rheinland Pfalz vom 06.07.2007
Berichtet im Steuerrecht durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kiefer Wörner und Kollegen, Kanzlei für Neue Medien und Steuern, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer

« »
Kommentar schreiben




Rettung der Eigenheimzulage durch getrennte Ehegattenveranlagung doch möglich?

Rechtblog / Das FG Rheinland-Pfalz hat einem Ehepaar trotz entgegenstehendem BMF-Schreiben im Wege der verfassungskonformen Auslegung für das Jahr 2005 Eigenheimzulage gewährt. Mit Urteil zum Eigenheimzulagengesetz – EigZulG – vom 11. Juni 2007 (Az…

Eigenheimzulage für 2005

Blickpunkt Recht & Steuern / Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil trotz entgegenstehendem Rundschreibens des Bundesfinanzministeriums im Wege der verfassungskonformen Auslegung auch für das Jahr 2005 die Eigenheimzulage gewährt…

Ritter-Coulais

Blickpunkt Recht & Steuern / Nach dem “Ritter-Coulais”-Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist es einem EU-Staat im Hinblick auf Artikel 39 EG-Vertrag nicht erlaubt, es natürliche Personen, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in einem Mit…

Folgeobjekte und Einkunftsgrenze bei der Eigenheimzulage

Blickpunkt Recht & Steuern / Eigenheimzulage für ein Folgeobjekt (§ 7 EigZulG) kann nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nur beanspruchen, wer im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Folgeobjekts sowie im Vorjahr insgesamt die Einkunftsgrenzen des § 5 EigZulG nicht üb…

Anspruch auf Kindergeld für ein verheiratetes Kind

Steuerblog / Anspruch auf Kindergeld für ein verheiratetes Kind besteht nur dann, wenn die Einkünfte des Ehepartners für den vollständigen Unterhalt des Kinds nicht ausreichen, das Kind ebenfalls nicht über ausreichende eigene Mittel f…

Einkunftsmillionäre und plausible Angaben zur Vermögensverwendung

Steuerblog / In dem vom BFH entschiedenen Fall (BFH 26.7.2007, VI 68/04) erzielte der Kläger als Geschäftsführer in den Jahren 1998-2000 Einkünfte in Millionenhöhe. Im Jahr 2001 zog er dann in die USA um. Das Finanzamt ordnete eine Au…

Folgeobjekt oder Zweitobjekt

Blickpunkt Recht & Steuern / Miteigentumsanteile von Ehegatten an der von ihnen selbst genutzten Wohnung bilden im Rahmen der Eigenheimzulage auch dann ein Objekt im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 2 EigZulG und können zudem zusammen Erstobjekt im Sinne von § 6 Abs. 1 EigZulG sein,…

Spontane Erfindungen

Blickpunkt Recht & Steuern / Die Übertragung von Rechten aus einer spontanen Erfindung kann, wie ein jetzt veröffentlichtes Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz zeigt, zu steuerpflichtigen Einkünften führen. Im Jahre 1984 hatte die Klägerin bei eine…

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

RA Holger Kiefer

Steuern und Controlling...

Das Blog des Autors ist temporär nicht erreichbar.

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »