FG Münster: Fahrtkosten von Leiharbeitern in tatsächlicher Höhe abziehbar

FG Münster Urteil vom 11.10.2011 – 13 K 456/10

Pressemeldung des Gerichts:

“Der 13. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem heute veröffentlichten Urteil vom 11. Oktober 2011 (13 K 456/10) entschieden, dass bei Leiharbeitern, die nur bei einem Entleiher eingesetzt werden, der Werbungskostenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte nicht auf einen Betrag von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer begrenzt ist. Vielmehr sind Werbungskosten in Höhe der tatsächlichen Fahrtkosten zu berücksichtigen.

Der Kläger war als Leiharbeiter tätig. Sein Arbeitsverhältnis war zunächst von Oktober 2007 bis Februar 2008 befristet. Es wurde mehrfach verlängert, zuletzt bis zum 18. Januar 2009. Während der gesamten Zeit war der Kläger im Betrieb eines Entleihers eingesetzt. Das Finanzamt berücksichtigte für die Fahrten dorthin lediglich einen Werbungskostenabzug in Höhe von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer. Der Kläger hatte hingegen Fahrtkosten in Höhe von 0,30 EUR pro tatsächlich gefahrenem Kilometer geltend gemacht.

Zum Hintergrund: Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind Werbungskosten. Das Gesetz gewährt hierfür lediglich einen begrenzten Abzug in Form der sog. Entfernungspauschale, d.h. in Höhe von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). “Regelmäßige Arbeitsstätte” ist jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, d.h. fortdauernd und immer wieder aufsucht. Dies ist i.d.R. der Betrieb des Arbeitgebers oder ein Zweigbetrieb, nicht aber eine betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers. Regelmäßige Arbeitsstätten sind dadurch gekennzeichnet, dass sich der Arbeitnehmer auf einen immer gleichen Weg einstellen und so die Fahrtkosten mindern kann, z.B. durch Bildung von Fahrgemeinschaften, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder Wahl seines Wohnsitzes.

Der 13. Senat des Finanzgerichts Münster gab dem Kläger jetzt Recht. Er gewährte ihm einen Werbungskostenabzug in Höhe von 0,30 EUR pro tatsächlich zurückgelegtem Kilometer, da die niedrigere Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht gelte. Der Kläger habe nämlich keine regelmäßige Arbeitsstätte gehabt, sondern sei in einer Einrichtung eines Kunden seines Arbeitgebers tätig gewesen. Nach seinem Arbeitsvertrag sei er keinem Entleiher fest zugeordnet worden, sondern es sei ein bundesweiter Einsatz möglich gewesen. Er habe sich daher nicht auf einen immer g…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Einkommensteuer , Werbungskosten , Estg , Finanzamt

Erschienen 15. Dezember 2011 auf http://www.steuerrechtblog.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Fahrtkosten von Leiharbeitern

Rechtslupe | 28. Dezember 2011 — Die Fahrtkosten von Leiharbeitern sind nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster regelmäßig in tatsächlicher Höhe abzi…

Fahrtkosten, Leiharbeit und die Steuer

Arbeitsrecht Chemnitz | 15. Dezember 2011 — Na das ist doch einmal ein Weihnachtsgeschenk für Leiharbeitnehmer. Es geht um die Frage, welche Kosten für Fahrten zwischen Wohnu…

Betriebliche Einrichtung: Steuerrecht: BFH: Die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers ist keine regelmäßige Arbeitsstätte im Sinne des § 9 …

Meyer-Köring v.Danwitz | 3. November 2009 — Mit Urteil vom 09.07.2009 (Az.: VI R 21/08) hat der BFH entschieden, dass auch der langfristige Einsatz eines Arbeitnehmers bei…

Leasingsonderzahlung oder Entfernungspauschale

Rechtslupe | 30. Juni 2010 — Verwendet ein Arbeitnehmer einen geleasten PKW für Auswärtstätigkeiten und macht er dafür die tatsächlich…

Fahrten Wohnung – Kunde

Rechtslupe | 16. September 2009 — Bei Fahrten, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses unternimmt, kann er die ihm hierdurch entstehenden Kost…

Fahrtkosten im Vollzeitstudium

Rechtslupe | 28. März 2012 — Fahrten zwischen der Wohnung und einer vollzeitig besuchten Bildungseinrichtung können in voller Höhe (wie Dienstreisen) – und …

Entfernungspauschale - Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Steuerpraxis | 3. Juni 2009 — Durch das „Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale“ vom 20. April (BGBl 2009 I S. 774) wurde …

Vergütung: Fahrtkosten in voller Höhe abziehbar

LohnPraxis-Weblog | 3. April 2012 — Fahrten zwischen Wohnung und einer vollzeitig besuchten Bildungseinrichtung können in voller Höhe – wie Dienstreisen – als Werb…

BFH zur regelmäßigen Arbeitsstätte für Leiharbeitnehmer

STEUERRECHT | 25. August 2010 — BFH-Urteil vom 17.06.2010 – VI R 35/08 Pressemeldung Nr. 73 des Bundesfinanzhofs (BFH): “Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mi…

Pendlerpauschale Auswärtstätigkeit: Auswärtstätigkeit

Blickpunkt Recht & Steuern | 12. August 2005 — Seit dem Jahre 2001 werden die Aufwendungen von Arbeitnehmern für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit (derzeit) 0,3…

Finanzgericht Münster

Behördeninternet: Finanzgericht Münster


Finanzgericht Münster, 13 K 456/10