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FG Köln: Kein Spendenabzug bei Promiquiz-Gewinn

am 20.02.2007 von http://www.dr-bahr.com/

Gewinne aus Fernsehquizshows, die vom Fernsehsender vereinbarungsgemäß unmittelbar an eine vom Quizteilnehmer benannte gemeinnützige Einrichtung überwiesen werden, sind bei der Einkommensteuerveranlagung des Teilnehmers nicht …

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