FG Berlin-Brandenburg: Überprüfung aufgrund Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes ohne schriftliche Ankündigung

FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 04.11.2009 – 7 K 7024/07

Presseerklärung des Gerichts:

“Ein Hauptzollamt darf eine Überprüfung von Beschäftigungsverhältnissen ohne vorherige schriftliche Prüfungsanordnung durchführen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 04. November 2009 (Aktenzeichen 7 K 7024/07). Im Streitfall hatte ein Hauptzollamt aufgrund einer anonymen Anzeige bei der Klägerin, einem Gastronomieunternehmen, geprüft, ob die dort Beschäftigten über Arbeitserlaubnisse verfügten. Anhaltspunkte für ein ordnungswidriges Verhalten der Klägerin ergaben sich dabei nicht. Die entsprechende Prüfungsanordnung wurde der Klägerin kurz zuvor mündlich bekannt gegeben. Die Klägerin hielt diese Vorgehensweise für rechtswidrig; sie war der Auffassung, dass ebenso wie bei steuerlichen Außenprüfungen eine Kontrolle nach dem Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz angemessene Zeit vorher schriftlich anzukündigen sei. Dieser Auffassung folgten die Richter jedoch nicht und wiesen die Klage ab. Sie stellten dabei u.a. darauf ab, dass es Zweck einer Kontrolle nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ist, die Einhaltung der sozialversicherungs- und ausländerrechtlichen Bestimmungen zu prüfen. Dieser Zweck würde jedenfalls häufig vereitelt werden, wenn die Kontroll…

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Themen: Abgabenordnung , Zoll , Berlin Brandenburg
Rechtsgebiet: Verfassungsrecht

Erschienen 8. Februar 2010 auf http://www.steuerrechtblog.de.

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